Fahrschule verweigert die Fahrstunden?

2 Antworten

Nachfrist gemäß § 323 Abs. 1 BGB setzen, nach Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten. Eine in einer anderen Fahrschule ggf. erneut zu zahlende Grundgebühr würde ich als Schadensersatz gemäß § 280 / § 281 BGB geltend machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Fangen wir mit dem letzten Punkt an:

Bei einer neuen Fahrschule müßte die Grundgebühr erneut bezahlt werden. Wer will so etwas schon ohne Grund?

Ich würde der Fahrschule schriftlich eine Frist setzen und die Reaktion abwarten.