Besteht Sozialhilfeanspruch wenn ein Nießbrauchrecht besteht?

1 Antwort

Ja klar ist das rechtens:

Die Mutter hat aufgrund des Nießbrauchs das Recht aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen.

Dieses Recht ist ihr nicht dadurch genommen,dass Du das Haus nunmehr bezogen hast.

Rein theoretisch könnte die Mutter, handelnd durch einen gerichtlichen Betreuer, sogar verlangen, dass Du das Haus räumst und somit die Grundlage für eine Fremdvermietung schaffst.

Im übrigen hast Du Glück, dass die Schenkung schon mehr als 10 Jahre zurück liegt. Ansonsten nämlich würde das Sozialamt auf Rückgabe des Hauses wegen Verarmung des Schenkers bestehen.