Besteht Sozialhilfeanspruch wenn ein Nießbrauchrecht besteht?
Ich brauche Rat in Sachen Nießbrauch und Pflegekosten. Meine Mutter ist seit 2014 wegen Demenz in voll stationärer Pflege. Ihr Haus hatte Sie im Jahr 2002 mit einem Nießbrauchrecht abgesichert und auf mich übertragen. Im Übertragungsvertrag hatte Sie selbst alle privaten und Öffentlichen Lasten zu tragen, darf im Gegenzug aber auch alle Nutzen aus dem Hausgrundstück ziehen. Ich habe das Haus dann 2015 umgebaut und selbst bezogen. Da Ihr Vermögen aufgebraucht ist wurde zuerst Pflegewohngeld gewährt und jetzt wird eine fiktive Mieteinnahme die das Haus erbringen würde auf mich umgelegt.
Ist das so rechtens ?
1 Antwort
Ja klar ist das rechtens:
Die Mutter hat aufgrund des Nießbrauchs das Recht aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen.
Dieses Recht ist ihr nicht dadurch genommen,dass Du das Haus nunmehr bezogen hast.
Rein theoretisch könnte die Mutter, handelnd durch einen gerichtlichen Betreuer, sogar verlangen, dass Du das Haus räumst und somit die Grundlage für eine Fremdvermietung schaffst.
Im übrigen hast Du Glück, dass die Schenkung schon mehr als 10 Jahre zurück liegt. Ansonsten nämlich würde das Sozialamt auf Rückgabe des Hauses wegen Verarmung des Schenkers bestehen.