Hallo, ich hatte das mit dem Niessbrauch auch im Grundbuch stehen. Hatte da mal gesehen das ein Wert hinter stand, also muss es ja irgendwer berechnet haben,ob den Wert ein Notar/Rechtsanwalt ermittelt weiss ich nicht. Aber als Tip, wenn mal die Löschung des Niessbrauchs ansteht, liegt der Todesfall länger als ein Jahr zurück, reicht die Sterbeurkunde und ein persönlicher Gang zum Amtsgericht, dann braucht man keinen Notar. Ich weiss die Frage ist nicht beantwortet, sollte nur zur Info sein.

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