haus wurde mit Einräumung des Niessbrauch der elterlichen wohnung an den sohn vererbt nach ableben der Eltern soll deren wohnung an den enkel übergehen .?

1 Antwort

Wenn das Haus mit einem Nießbrauch vererbt wurde, verstehe ich den Sachverhalt nicht, denn wenn vererbt wird, snd die Eltern tot und brauchen im Normalfall einen Nießbrauch mehr.

Daher nehme ich an, dass dieses Haus an den Sohn verschenkt wurde, mit dem Vorbehalt des Nießbrauchs.

Als weitere Bedingung haben die Schenker/Nießbraucher wohl bestimmt, dass dann in die Wohnung der Enkel einziehen soll.

Das ist zwar machbar, aber eigentlich eine seltsame Klausel, denn der Sohn, der das Haus geschenkt bekam, kann es nie nutzen, sondern wird ggf. auch noch Kosten haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
landmadel 
Fragesteller
 19.09.2019, 10:42

ich habe es vielleicht falsch formuliert

es heißt im Testament mein Sohn soll unser haus in welchem wir wohnen samt Nebengebäuden und Garten erhalten. wir meine frau und ich behalten nur den niessbrauch auf unsere bisherige wohnung zu lebzeiten,die dann später unser enkel erhalten soll.

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wfwbinder  19.09.2019, 12:02
@landmadel

Nur, wenn ihr das ins Testament schreibt, braucht Ihr doch keinen Nießbrauch, weil ihr ja noch lebt.

Logischer wäre: entweder jetzt dem Sohn schenken und das Wohnrecht (keinen Nießbrauch) vorzubehalten.

Oder, wenn ihr es als Testament wollt, dann muss klar gesagt werden, was ihr wollt, denn vermutlich werdet ihr nicht gemeinsam sterben. Also würde eine Hälfte des halben Hauses der überlebende Ehegatte erben und die andere Hälfte der Sohn (wenn es keine weiteren Kinder gibt). Da böte sich das Berliner Testament an, in dem sich die beiden Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben bestimmen und in Eurem Fall der Sohn zum Schlusserben, nach dem Tod des Zweiversterbenden bestimmt wird. Da könnte auch in dem Testament geschrieben werden, was der Enkel bekommen soll.

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landmadel 
Fragesteller
 19.09.2019, 14:08
@wfwbinder

es verhält sich so mein Vater ist 2008 verstorben - dann wurde das Testament eröffnet und ich(der Sohn) als Besitzer im Grundbuch eingetragen mit dem Vermerk auf Wohnrecht auf Lebenszeit für meine Mutter . jetzt nach dem Versterben meiner mutter kommt der Enkel und möchte die Wohnung in welcher meine mutter dass Wohnrecht hatte auf sich schreiben lassen.

es handelt sich bei dem Haus um ein Bauernhaus in welchem ich zu Lebzeiten meiner Eltern für mich eine Wohnung im ersten stock ausgebaut habe.

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wfwbinder  19.09.2019, 14:18
@landmadel

OK, wieder ein neuer Sachverhalt. Das mit dem Bauernhaus hatte ich mir fast gedacht, auch das in dem Haus wohl mehr als eine Wohnung ist.

Nun zum Enkel. Vermutlich der Sohn eines Bruders, oder einer Schwester von Dir, denn wenn es Dein eigenes Kind wäre, hättest Du es vermutlich geschrieben.

Was steht denn zu diesem Enkel genau in dem Testament?

Soll er wirklich ein lebenslängliches Wohnrecht habe? Das kann ich mir kaum vorstellen.

Oder soll er die Wohnung erben? Wäre doch auch Quatsch, dann müsste das Haus aufgeteilt werden.

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landmadel 
Fragesteller
 19.09.2019, 15:22
@wfwbinder

es handelt sich bei dem Enkel um sohin von meiner Schwester die bereits zu Lebzeiten meines Vaters einen Geldbetrag bekommen hat als ihr Erbteil und somit jetzt auch nicht mehr erwähnt wird genauer vorlaut im Testament lautet

mein Sohn soll unser haus in welchem wir wohnen samt Nebengebäuden und Garten erhalten. wir meine frau und ich behalten nur den niessbrauch auf unsere bisherige Wohnung zu Lebzeiten,die dann später unser Enkel erhalten soll.

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wfwbinder  19.09.2019, 15:36
@landmadel

ja, aber was steht denn nun über DEinen Neffen im Testament? Woraus ergibt sich, dass er die Wohnung der Oma will?

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landmadel 
Fragesteller
 19.09.2019, 16:57
@wfwbinder

Nur dieser Satz :'''''die dann später unser Enkel erhalten soll darauf. bezieht er sich.

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wfwbinder  20.09.2019, 07:37
@landmadel

Das ist zu schwammig um irgendwelche Rechte abzuleiten, weil ja mehr als ein Enkel vorhanden ist.

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