Schenkung an Enkel mit 1) Nießbrauch für Schenker und 2) an Sohn?

1 Antwort

Das Verschenken der Immobilie an den Enkel hat den Nachteil dass der Enkel mit nur geringen Freibetrag eine hohe Schenkungsteuer bezahlen muss. Da Das dingliche Wohnrecht zu Gunsten der Schenkerin mindert zwar den Wert der Immobilie aber nicht sehr erheblich da die Schenkerin bereits hohes Lebensalter.

Mehr Sinn machen würde die Konstellation dass das Haus aus den Sohn verschenkt wird und in einem Schenkungsvertrag (beim Notar) weitere Auflagen und Bedingungen zu Gunsten des Enkels "eingebaut" werden (und der sehr hohe Freibetrag für Abkömmlinge ausgenutzt wird so dass idR. keine Schenkungssteuer anfällt)

Die Schenkerin könnte natürlich theoretisch schon das Haus zimmer- / etagenweise in zwei Teile aufteilen und den einen (größeren) Teil des Hauses mit dem Nießbrauchrecht für sich selbst belasten und den zweiten (kleineren) Teil mit dem Nießbrauchrecht für den Enkel belasten, nach dem Tod der Schenkerin würde das Nießbrauchrecht für die Schenkerin ersatzlos wegfallen für den Enkel das Nießbrauchrecht an seinem Teil des Hauses weiterbestehen und der Enkel hätte selbst dann das Recht einen Teil des Hauses zu bewohnen wenn es Vater und Sohn sich verkrachen würden, wenn der Vater verstirbt oder in die Immobilie vollstreckt würde; die Belastung des Hauses durch den Nießbrauch als erstrangige Hypothek im Grundbuch eingetragen - also das Wohnrecht Enkel an Teil des Hauses) bliebe auf jeden Fall bestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung