Nicht verschuldete minusstunden?

4 Antworten

Wie hier schon gesagt, dein AV ist ausschlaggebend.

Sollte dort tatsächlich drinn stehen, das nach geleisteten Stunden bezahlt wird, ist das so.

Sofern da allerdings keine Mindeststundenzahl drin steht und es auch kein Vertrag auf Minijobbasis ist. Sind dir mindest 20Stunden/Woche anzurechnen.

Es wird Dir Lohn für die arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden geschuldet, unabhängig davon, für wie wieviele Stunden Dein Leiharbeitgeber Dich einsetzen kann.

Und in diesem Zusammenhang können dann auch keine Minusstunden auflaufen.

Hallo,

die Zeitarbeitsfirma ist rechtlich dazu verpflichtet, den mit ihren Arbeitnehmern geschlossenen Arbeitsvertrag, betr.Abeitszeit sowie Entlohnung einzuhalten. Wirst du nicht eingesetzt, geht dies zu Lasten der Zeitarbeitsfirma !

" Setzt der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig herunter und kürzt zudem auch den Lohn, sollten Arbeitnehmer dies in keinem Fall hinnehmen, sondern in jedem Fall

einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Denn eine solche Änderung ist ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers in jedem Fall unwirksam."

👋

Alarm67  07.10.2023, 11:04

Wenn der AN gem. AV nur nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird, nützt einem ein Anwalt vermutlich rein gar nichts!

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Gaenseliesel  07.10.2023, 13:49
@Alarm67

ok, das ist natürlich richtig, es kommt definitiv auf die Vereinbarung im AV an !

Ich habe den o.g. Sachverhalt allerdings so verstanden, dass diese neue Anordnung vom AG, über die Köpfe der AN hinweg entschieden wurde.

....."zeitarbeitsfirma sagt jetzt das Sie mir nur die geleisteten Stunden zahlen…"

☝️was insbesondere in dieser Branche wohl nicht ganz auszuschließen ist. 😉

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Wie immer kommt es auf den mit dir geschlossenen Arbeitsvertrag an!

Werden dir im AV feste Arbeitszeiten/Stunden zugesichert, hast Du Anspruch auf den vollen Lohn. Das Risiko liegt dann alleine bei der Zeitarbeitsfirma!

Wirst Du jedoch gem. AV nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt, dann ist die Zeitarbeitsfirma im Recht!