Minus Stunden in Rechnung stellen?

1 Antwort

Wenn dein Arbeitgeber dir die Stunden bereits bezahlt hat, du sie aber nicht erbracht hast, weil du absichtlich oder ohne AU nicht zur Arbeit erschienen bist, kann er den unberechtigt ausgezahlten Lohn zurückfordern.

Gleicht der Arbeitnehmer die Minusstunden nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, hat er endgültig weniger als die vereinbarte Arbeit geleistet. Eine Lohnkürzung ist dann möglich.

In der Praxis muss der Arbeitnehmer dann einen Teil des Lohnes zurückzahlen. In der Annahme, dass der Arbeitnehmer die Minusstunden noch ausgleichen werde, erhält er in dieser Konstellation nämlich meist zunächst ein unverändertes (zu hohes) Gehalt.

Aber mir eine Rechnung nachhause schicken wo Summe x drauf steht die ich ihm überweisen muss, das ginge nicht ?

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@Peter31

Wenn du bereits ausgeschieden bist und der Arbeitgeber das überzahlte Gehalt nicht mehr verrechnen kann, muss er dir die Rechnung schicken, bzw. die Korrektur der Lohnabrechnung, aus der sich der überzahlte Nettobetrag ergibt.

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