Minus Stunden in Rechnung stellen?
Ich arbeite als Teilzeitkraft für eine Firma und habe aufgrund von Studium, Minusstunden in Höhe von 150 Stunden aufgebaut. Darf mein Arbeitgeber mir jetzt nach Kündigung eine Rechnung nachhause schicken wo ich diese Minusstunden bezahlen muss ?
1 Antwort
Wenn dein Arbeitgeber dir die Stunden bereits bezahlt hat, du sie aber nicht erbracht hast, weil du absichtlich oder ohne AU nicht zur Arbeit erschienen bist, kann er den unberechtigt ausgezahlten Lohn zurückfordern.
Gleicht der Arbeitnehmer die Minusstunden nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, hat er endgültig weniger als die vereinbarte Arbeit geleistet. Eine Lohnkürzung ist dann möglich.
In der Praxis muss der Arbeitnehmer dann einen Teil des Lohnes zurückzahlen. In der Annahme, dass der Arbeitnehmer die Minusstunden noch ausgleichen werde, erhält er in dieser Konstellation nämlich meist zunächst ein unverändertes (zu hohes) Gehalt.
Aber mir eine Rechnung nachhause schicken wo Summe x drauf steht die ich ihm überweisen muss, das ginge nicht ?