Mehrfacher Weg zur arbeit und Überstunden!

1 Antwort

Mehrfacher Arbeitsweg: nein. Die Entfernungspauschale ist abgeltend für alle Fahrten am Tag.

Bereitschaftsstunden: nein. Arbeitszeit ist vom Arbeitgeber zu vergüten und kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Für Wochenenddienst kommen ggf. Zuschläge zur Vergütung in Frage.

Kläre mit Deinem Arbeitgeber die Vergütung für Notdienste, z.B. durch eine zusätzlich ausgezahlte Pauschale für den Bereitschaftsdienst. Vielleicht kannst Du den Firmenwagen ja auch für den Notfalldienst zu Dir nach Hause nehmen, um die mehrfahren Fahrten mit dem Privat-Pkw zu vermeiden.