Mehrfacher Weg zur arbeit und Überstunden!
Hallo. Ich arbeite in einem Betrieb mit Notdienst! 40 Stunden in der Woche und Alle 2 oder 4 Wochen habe ich noch Notdienst! Dort habe ich dann eine Notdiensthandy dabei wo mich der Auftraggeber anrufen kann. Dann fahre ich in den Betrieb und fahr dann mit einem Firmanwagen zum Kunden!
Jetzt meien Frage. Kann ich den mehrfachen Arbeitsweg und die Stunden die ich Außerhalb dem Betrieb steuerlich absetzten? Wenn ja wie?
1 Antwort
Mehrfacher Arbeitsweg: nein. Die Entfernungspauschale ist abgeltend für alle Fahrten am Tag.
Bereitschaftsstunden: nein. Arbeitszeit ist vom Arbeitgeber zu vergüten und kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Für Wochenenddienst kommen ggf. Zuschläge zur Vergütung in Frage.
Kläre mit Deinem Arbeitgeber die Vergütung für Notdienste, z.B. durch eine zusätzlich ausgezahlte Pauschale für den Bereitschaftsdienst. Vielleicht kannst Du den Firmenwagen ja auch für den Notfalldienst zu Dir nach Hause nehmen, um die mehrfahren Fahrten mit dem Privat-Pkw zu vermeiden.