Zeitarbeitsfirmen und die Übernahme zum Kunden?

1 Antwort

Du musst bei der Zeitarbeitsfirma kündigen. Da gibt es eine Kündigungsfrist, die musst Du einhalten. Du kannst dann einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber abschließen.

Wenn eine Ablösesumme mit der Zeitarbeitsfirma vereinbart ist, dann stellt sich die Frage, ob die rechtlich wirksam vereinbart wurde. Du solltest das mit dem neuen Arbeitgeber besprechen. Oft reicht es, wenn einige Monate Zeit vergangen sind, zwischen dem Austritt aus der Zeitarbeitsfirma und dem Start beim neuen Arbeitgeber.