Nebenkostenabrechnung 1900

5 Antworten

Nebenkosten werden meist pauschal im Voraus gezahlt und im Nachhinein abgerechnet. Also leg schriftlich Widerspruch ein.

Bei einer Nachzahlungsforderung von € 1900 flattern die Nerven und Finger. Da wird schon mal versehentlich aus dem Vermieter der Mieter und Gedächtnislücken machen sich im Text bei "* die ich jetzt im vortäuschen zahlen soll*" breit.

Vermutlich hat der Vermieter getankt und Du sollst bereits auf den Tankinhalt, der zum Zeitpunkt der Abrechnung noch vorhanden ist, eine Vorauszahlung leisten, über die dann normal abgerechnet wird. Das beantwortet Deine Frage "Was wäre denn wenn ich morgen ausziehe?" Deinen Anteil am nicht verbrauchten Heizölbestand bekommst Du ausgezahlt. Also eine Sorge weniger.

Zwischendurch muss der Vermieter aber mal eine ordentliche Abrechnung der Betriebskosten (also einschl. der Heizkosten) machen. Hier sprechen wir insb. über die Heizölkosten. Im jährlichen Verbrauch abgerechnet wird zunächst der Anfangswert im Heizölbestand. Im Miet- (und Steuer)recht geht man von der Fiktion aus, dass zuerst der Anfangsbestand verbraucht wird (engl. FIFO - first in - first out). Im Endbestand ist also i.w. die letzte Betankung.

Die Frage, ob Du bereits eine Betankung anteilig bevorschussen mußt, beantwortet Dein Mietvertrag. Wenn dort die Bevorschussung der Betankung nicht geregelt ist, dann zahlst Du auf die voraussichtlichen Heizkosten allenfalls monatliche Vorschüsse, die einmal jährlich mit dem echten Verbrauch abzurechnen sind. Ist eine Bevorschussung der Betankung vorgesehen, dann muß dennoch der Heizölverbrauch in der Abrechnungsperiode ebenso wie Dein Anteil am Heizölendbestand bewertet und aufgezeigt werden.

Muss ich als Mieter nicht nur das Zahlen was ich tatsächlich verbraucht habe?

Klar doch. Damit ist die Abrechnung fehlerhaft und Deine Frage beantwortet.

Wer hat nun das Heizöl gekauft - der Mieter oder der Vermieter?

bei der Heizkostenabrechnung wird doch nur der Heizölverbrauch des Abrechnungsjahres herangezoge; also ist es uninteressant ob der Eigentümer nochmals Öl zugekauft hat oder nicht.

Die Vorhaltungskosten für Heizmaterial sind nicht umlagefähig. Wenn Dich der Vermieter an den Vorratshaltungskosten für Brennstoff über die Nebenkostenabrechnung beteiligt ist gegen diese einfach Einspruch zu erheben und eine gesetzeskonforme Abrechnung zu verlangen.

Mein Mieter hat kurz vor der Abrechnung nochmal Öl gekauft

Meinst du deinen "Ver"mieter ?