Zu welchem Preis muss der Vermieter eines EFH den Mietern das von diesen gekaufte Heizöl bei Auszug erstatten?
Wir hatten ein EFH gemietet, für das wir stets das Heizöl selbst zu kaufen hatten.
Bei unserem Auszug wurde die Restmenge des mietereigenen Öls zweifelsfrei festgehalten und auch im Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wurde, vermerkt.
Die Rechnung der letzten Betankung wurde den Vermietern zur Abrechnung von uns vorgelegt, diese weigern sich jedoch, das Öl zum Einkaufspreis zu erstatten, sondern bieten uns lediglich den Tagespreis zum Auszugstag an, was zu einem Verlust von 2323€ für uns als Mieter führt.
Ist diese Vorgehensweise rechtens?
Ist der Abrechnungsmodus für einen solchen Fall irgendwo gesetzlich geregelt?
4 Antworten
Es gilt prizipiell das "first in, first out" Prinzip. Damit ist das vom Vermieter gestellte Heizöl schon längst verbraucht. Er kann es Euch zu seinem damaligen Einkaufspreis verrechnen. Damit fällt Eure Annahme überhaupt nicht an! Ihr könnt hingegen dem Vermieter das restliche Heizöl gem. Übergabeprotokoll, verkaufen, entweder zum Tagespreis oder zu Eurem Einkaufspreis, allerdings darf nur der günstigere Preis dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Damit ist Eure Frage schon "ad absurdum" geführt worden. Nicht der Mieter sondern der Vermieter hat für das Heizöl zu bezahlen.
Der Vermieter hat zu keiner Zeit dort Heizöl zu Verfügung gestellt und gar bezahlt, dies mussten stets die Mieter tun.
Wir haben bei Einzug das Heizöl der Vormieter übernehmen und bezahlen müssen. Bei unserem Auszug gab es hingegen noch keine Nachmieter, mit denen wir hätten abrechnen können.
„Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Restmenge des vom Mieter des Einfamilienhauses vertragsgemäß beschafften Heizöls gegen Kostenerstattung zu übernehmen."
AG Weilheim, Urteil vom 3.3.1986, Az. 1 C 913/85
"Was die Höhe des "Kaufpreises" angeht, vertritt die Kammer die Ansicht, dass der Tagespreis zugrundezulegen ist, jedoch begrenzt durch die Höhe des Anschaffungspreises."
Landgericht Freiburg, Urteil vom 20.04.1982, Az. 9 S 380/81
warum sollte der VM euch den teuren Preis zahlen wenn er zum heutigen Tagespreis viel günstiger einkaufen kann.
Er kann dich auch auffordern dein Öl abzupumpen und mitzunehmen.
Wenn die Mieterin die Pflicht zur Betankung übernommen hat, ist sie Eigentümer des Heizöls geworden. Grundsätzlich ist die Mieterin dann bei Auszug verpflichtet, ihr Eigentum zu entfernen, soweit dies möglich ist (in der Regel durch Abpumpen). Diese Verpflichtung trifft die Mieterin aber nur, wenn der Vermieter kein Interesse mehr an dem Öl hat. Dies könnte der Fall sein, wenn er z.B. auf Gasheizung umstellt oder das Haus abreißt.
dann wirst du dich mit dem Tagespreis zufrieden geben müßen.
Es genügt, wenn Euch der Vermieter das zurückbleibende Öl zum Tagespreis bei Auszug erstattet.
Das hat er vor unserem Auszug jedoch nicht getan, sondern heizt jetzt seine Immobilie seit 1. März mit unserem Heizöl.