Nach Kündigung kein Gehalt (Ausbildung)?

2 Antworten

Schau mal in deinen Ausbildungsvertrag , wenn der nur bis zum 31.August 2023 geht , braucht dir dein AG für September kein Gehalt mehr bezahlen . Du hättest dann auch nicht kündigen müssen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Seit letztem Jahr darf der AG tatsächlich den Lohn einbehalten, wenn die Krankschreibung zufällig mit der Kündigungsfrist übereinstimmt.

Du mußt entsprechend nachweisen, das du tatsächlich krank warst/bist. z.b. durch einen zweiten Arzt oder gar den vom Betrieb vorgegebenen Arzt.

Ergo fragst du bei deinem AG nach, von welchem Arzt sie eine 2. Meinung akzeptieren und gehst dort hin. Falls du schon Gesund bist, kann dein Arzt natürlich den Befund an den anderen Arzt zur Einschätzung übermitteln.

anastkl 
Fragesteller
 04.10.2023, 15:52

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Was werde ich machen, falls mir mein AG keinen zweiten Arzt oder gar keine zweite Meinung akzeptiert ?

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berlina76  04.10.2023, 17:10
@anastkl

Dann muss er deinen Lohn zahlen, es gilt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Das der AG den Lohn zurückbehalten kann, ist als Gegenmaßnahme gedacht um die ganzen unberechtigten Krankschreibungen im Kündigungsfall zu unterbinden.

Steht also eindeutig fest, das du Krank warst/bist wird das nicht angezweifelt, dann muß dein AG auch zahlen.

Und Notfalls bleibt dir nur die Klage.

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