Nach Kündigung kein Gehalt (Ausbildung)?
folgender Sachverhalt:
ich (Auszubildende) kündigte mein Ausbildungsverhältnis zum 30.09.
Leider gab es viele Auseinandersetzungen und Probleme in der Ausbildung. Nun ist es so, dass ich im September krank war, dies war aber keine „Trotz-Aktion“ sondern ich hatte wirklich Probleme mit meinem Knie (schon länger) und danach hatte ich die Grippe. Es war mir nicht möglich auf Arbeit zu gehen & habe mich auch immer rechtzeitig abgemeldet.
Letztendlich hat mir mein ehemaliger Chef für den September kein Ausbildungsgehalt gezahlt. Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich meine, ich sitze jetzt ohne Geld da.
ich habe die Zuständige Ausbildungskammer kontaktiert & gefragt wie es aussieht & diese meinte, mir bleibt nach Kontakt Aufnahme nichts weiteres übrig als vor‘s Gericht zu gehen.
ich danke euch schonmal für eure Hilfe!
2 Antworten
Schau mal in deinen Ausbildungsvertrag , wenn der nur bis zum 31.August 2023 geht , braucht dir dein AG für September kein Gehalt mehr bezahlen . Du hättest dann auch nicht kündigen müssen .
Seit letztem Jahr darf der AG tatsächlich den Lohn einbehalten, wenn die Krankschreibung zufällig mit der Kündigungsfrist übereinstimmt.
Du mußt entsprechend nachweisen, das du tatsächlich krank warst/bist. z.b. durch einen zweiten Arzt oder gar den vom Betrieb vorgegebenen Arzt.
Ergo fragst du bei deinem AG nach, von welchem Arzt sie eine 2. Meinung akzeptieren und gehst dort hin. Falls du schon Gesund bist, kann dein Arzt natürlich den Befund an den anderen Arzt zur Einschätzung übermitteln.
Dann muss er deinen Lohn zahlen, es gilt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Das der AG den Lohn zurückbehalten kann, ist als Gegenmaßnahme gedacht um die ganzen unberechtigten Krankschreibungen im Kündigungsfall zu unterbinden.
Steht also eindeutig fest, das du Krank warst/bist wird das nicht angezweifelt, dann muß dein AG auch zahlen.
Und Notfalls bleibt dir nur die Klage.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Was werde ich machen, falls mir mein AG keinen zweiten Arzt oder gar keine zweite Meinung akzeptiert ?