Kann ich kosten für meine Freundin beim Lohnsteuerjahresausgleich absetzten?

3 Antworten

Das ist schon richtig mit den 8.004,- Euro pro jahr. § 33 a EStG

die sind aber noch um das zu vermindern war sie mehr an einkommen hat (wenn sie denn einkommen hat) als 624,- Euro

Roman25 
Fragesteller
 21.01.2014, 17:01

Sie hat bis Mai ihre Ausbildung gemacht und hat dort 395 Euro verdient. dann von Mai bis September etwas vom Arbeitsamt bekommen. Seit September bekommt sie gar nichts mehr. Muss ich das irgendwie abziehen was sie verdient hat? Wieviel kann ich denn angeben? hälfte der Miete oder wie? was ist mit Essen, Kleidung etc. wieviel kann ich da ansetzen?

0
Julia23  21.01.2014, 17:09
@Roman25

Siehe meinen Link: Es sind pro Monat 667€ pauschal (ohne Kostenachweis) absetzbar, wenn das Finanzamt die "Unterstützung einer bedürftigen Person" anerkennt.

Rechnerisch werden Ihre Einnahmen dagegengerechnet, Du musst sowohl die Pauschale als auch Ihre Einkünfte angeben: Im Januar also 667 (pauschal) und eben auch Ihren Verdienst/Einkommen von 395€. Effektiv werden dadurch dann 667-395=272 Euro steuerwirksam (aber nur wenn das FA die Unterstützung prinzipell annerkennt).

1
Roman25 
Fragesteller
 21.01.2014, 18:52
@Julia23

Wie erkennt das FA es denn an? Setzt einer von euch diese 8004 Euro jährlich ab?

0
wfwbinder  21.01.2014, 19:53
@Julia23

Entschuldige Julia, aber das ist quatsch.

erstens sind die eigenen Einkünfte nur gegen zu rechnen, soweit sie 624,- übersteigen und nidht, wie du es machst, voll.

Die Rechnung ist also:

8.004,- Euro (ab 2014 8.354,- Euro) - (1.980,- + ALg I - 624,- Euro) = abzugsfähig in 2013.

2
Roman25 
Fragesteller
 21.01.2014, 23:27
@wfwbinder

Also , 8004 - (1975 + Sozialleistungen die sie erhalten hat - 624 anrechnungsfreier Betrag) = sagen wir mal es bleiben 6500 über

kann ich diese 6500 einfach angeben oder wie mach ich das dann? muss ich irgendetwas nachweisen oder so? oder werden mir dann die 6500 einfach anerkannt?

0
wfwbinder  21.01.2014, 23:46
@Roman25

Das errechnen macht das Finanzamt. Du trägst ein, dass Du sie unterhalten hast von Deinem Einkommen und trägst ein, was sie an Einkommen erzielt hat.

Den Rest macht das Finanzamt automatisch..

Und dann sieh mal zu, wie der geringste Beitrag bei der Krakenkasse für Personen ohne Einkommen ist, denn wie schon geschrieben kannst du die KK-Beiträge gesondert abziehen.

4
Roman25 
Fragesteller
 22.01.2014, 00:19
@wfwbinder

Achso, vielen dank für ihre Antwort.

Muss ich den irgendeine Bescheinigung oder sonst etwas beilegen, die Beweist das meine Freundin kein Einkommen etc hat? Meldebescheinigung von ihr auch beilegen? mfg

0
wfwbinder  22.01.2014, 08:19
@Roman25

Die Angaben zum ALG I fehlt.

Probieren wir es ohne:

Freibetrag 8004,- /12* 11= 7.337,- Euro

Gehalt der Freundin: 395,- * 5 = 1.975,- Euro ALG I ca. 230,- * 3= 690,- Euro

Eigene Einlünfte 690,- + 1975 = 2.665,- ´624,- anzurechnen = 2.041,- Euro

Freibetrag gem. § 33 a EStG = 7.337,-

eigene Einkünfte der Freundin die angerechnet werden 2.041,-

Abzugsfähig somit 5.296,-

einzutragen in die Einkommensteuererklärung Mantelbogen, Seite 3 aussergewöhnliche Belastungen.

beizufügen die Einkommensunterlagen der Freundin und das Attest des Arztes, dass sie nicht arbeiten kann.

2
wfwbinder  21.01.2014, 19:55

@Roman

Ich habe gerade in Deinem anderen Kommentar das Krankenversicherungsproblem gesehen.

Die Krankenversicherung kannst Du nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 extra ansetzen, wenn Du sie zahlst.

2

Hallo Roman25,

wer unterhaltsberechtigte Angehörige oder bei unverheirateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unterstützt, kann für für das Jahr 2013 neuerdings 8.130 Euro in der Einkommensteuer absetzen. Dies wurde am 28. / 29. November 2013 im Bundesrat und Bundestag zum Abzug von Unterhaltsleistungen beschlossen.

K.

Wäre sehr froh wenn ihr mir helfen könntet. mfg

wfwbinder  22.01.2014, 08:19

Die Angaben zum ALG I fehlt.

Probieren wir es ohne:

Freibetrag 8004,- /12* 11= 7.337,- Euro

Gehalt der Freundin: 395,- * 5 = 1.975,- Euro ALG I ca. 230,- * 3= 690,- Euro

Eigene Einlünfte 690,- + 1975 = 2.665,- ´624,- anzurechnen = 2.041,- Euro

Freibetrag gem. § 33 a EStG = 7.337,-

eigene Einkünfte der Freundin die angerechnet werden 2.041,-

Abzugsfähig somit 5.296,-

einzutragen in die Einkommensteuererklärung Mantelbogen, Seite 3 aussergewöhnliche Belastungen.

beizufügen die Einkommensunterlagen der Freundin und das Attest des Arztes, dass sie nicht arbeiten kann.

0