BAB abgelehnt, Arbeitslosengeld 2 Aufstockung zum Ausbildungsgehalt?

2 Antworten

Dem wird das JC - ( nach meinem Rechtsverständnis ) rechtlich einwandfrei - nicht stattgeben - warum auch, denn gemäß Vorgaben der Arbeitsamtes sind Deine Eltern wirtschaftlich zur Unterhaltsleistung in der Lage und auch dazu verpflichtet. Warum sollte also der Steuerzahler hier ergänzende Zahlungen leisten?

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

Solltest Du doch ( wider Erwarten ) Leistungen bewilligt erhalten, wären 254 Euro von Deinem Nettoentgelt anrechnungsfrei.

Dein Grundbedarf nach SGB II wäre der Regelsatz + Deine Miete ..... hinsichtlich Deines Arbeitsweges - könntest Du derzeit ( auch wenn unbequem ) monatlich für 9 Euro Deine Ausbildungsstätte erreichen.

Mit 880 € hast du eigentlich genau den Mindesterhalt für Azubis. Das einzige was deine Eltern da noch zusteuern müssten währen die 90 € die nicht anrechenbar sind. Und diese 90 € können deine Eltern nicht aufbringen?

Und nein weitere Hilfe steht dir nicht zu.