Natürlich stimmt das. Ich bin auch aufgrund zu späten Ummeldens in Steuerklasse 6 eingruppiert worden. Der Anlass, dass an das Finanzamt die Meldung „unbekannt verzogen“ gegeben wurde, war eine Reservierung eines Eheschließungtermins meinerseits - dann konnte die Rechnung über 20 € für die Reservierung nicht an die alte Adresse zugestellt werden - und Zack, Steuerklasse 6. Mich würde nur mal die rechtliche Grundlage dazu interessieren! Was hat mein Wohnsitz damit zu tun, dass mein Hauptarbeitgeber plötzlich nur noch meinNebenarbeitgeber sein soll?! Ich habe mich dann natürlich sofort umgemeldet (2 Monate nach meinem Umzug) - leider hat bei mir dann zudem die Dame vom Einwohnermeldeamt „gepennt“ und das Signal nicht weitergeleitet. Dies passierte erst auf Nachfrage nochmals 10 Tage später. Da war aber leider wegen Weihnachten und Jahresende die Abrechnung bei meiner Firma schon gelaufen. Man ist dieser ganzen Mühle wirklich hilflos ausgeliefert - dem Finanzamt reichte es nicht, dass ich mit meiner Ummeldebescheinigung vorbei komme, man hätte sich ganz einfach per Mail bei mir melden können, die wir dem Standesamt aufgrund meiner Reservierung ja bekannt, usw usw - statt dessen diese völlig unlogische Eingruppierung vom Hauptjob in einen Nebenjob. Wie gesagt, wo ist da die Grundlage, frage ich mich?!

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