Kinderbeihilfe,Vollmacht, bei Urlaub der KiMu?

Unsere 1jährige Enkelin wird im September für ca 3 Wochen bei uns(mein Mann und ich) sein,da ihre Mutter für 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Mein Sohn muss arbeiten,daher ist die kleine bei uns. Unser Enkelkind ist seit ihrem 3.Lbm SEHR viel bei uns und hat auch 3 Monate bei uns am Anfang gewohnt. Ich muss dazu sagen,das ausschließlich mein Mann und ich für alles aufkommen,wenn die Enkelin bei uns ist und wir dann alles was über bleibt,ihr mitgeben und beim nächsten Besuch bei uns,wieder neu kaufen. (Natürlich bekommen wir kein Dankeschön oder sonstwas,ob sie mal was beisteuern wollen).

Nun zu meiner eigentlichen Frage,zu der ich nichts im Internet finde und ich aber hoffe, daß sich jemand damit auskennt,wie das in Österreich mit der Gesetzeslage ist.

Also:

MUSS (vom Gesetz her meine ich) die KiMu mir für die Dauer des Aufenthalts unserer Enkeltochter,welche sich mindestens auf 3 Wochen belaufen wird,die Kinderbeihilfe für 3 Wochen geben und/oder auch das Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld) für den ca 3wöchigen Aufenthalt bei uns?

Oder darf sie sich das Geld behalten und damit ihren Urlaub finanzieren?

Das ist eine ERNSTGEMEINTE FRAGE!

Ich meine,wir lieben unsere Enkelin über alles und wir würden alles für sie tun und wir wissen, daß mein Sohn und sie uns ausnutzen,selbst wenn wir sie drauf ansprechen und sie damit konfrontieren.

Und wie ist das,sollte sie krank werden,oder (Gott behüte!) ein Spitalsaufenthalt nötig sein,brauche ich irgendeine Bestätigung,sowas wie eine Vollmacht,das ich zeichnungsberechtigt bin und das sie mir auch die E-Card gibt und den MuKi Pass?

Und muss ich meine Enkelin auch zwischenmelden bei uns,während der Dauer wo ihre Mutter weg fliegt?

Ich hab schon so viele Bekannte gefragt und niemand kann mir dazu was sagen.

Darum hoffe ich SEHR,das mir hier jemand helfen kann.

Herzlichen Dank im Voraus!

Urlaub, Betreuungskosten, Meldepflicht
Privatvermögen aus dem Ausland nach Deutschland überweisen - Was ist zu beachten?

Liebe Ratgebenden, Ich habe bereits in der Suche einen ähnlichen Thread gefunden (https://www.finanzfrage.net/frage/geld-aus-privatvermoegen-im-ausland-nach-deutschland-ueberweisen--), frage aber aufgrund anderer Details nochmals neu nach. Ich hoffe, das ist in Ordnung.... Wie ihr oben schon lesen könnt, geht es um einen Transfer von einem Betrag von um die 80000 Euro aus Kroatien. Das Geld stammt von einem Grundstück- und Hauskauf in dem ehemaligen Jugoslawien (heute Kroatien) im Jahre 1976. Finanziert wurde das Haus durch einen Gewinn und aus in Deutschland mit Erwerbstätigkeit erwirtschaftetem Lohn. Das Haus wurde für eigene Urlaube genutzt und im Jahr 2002 verkauft und auch in Kroatien besteuert (das allerdings komischerweise erst vor wenigen Jahren - ich weiß nicht, warum...). Das Geld liegt auf einem kroatischen Konto, der Wohnsitz ist Deutschland. Alles ist dokumentiert. Nun soll das Geld nach Deutschland überwiesen werden, um den Kauf einer Wohnung zu finanzieren. Meine Fragen sind folgende: - Soweit ich das verstehe, besteht die AWV-Meldepflicht, allerdings hat diese nichts mit dem Finanzamt zu tun. Richtig? - Muss dem Finanzamt der Übertrag des Geldes gemeldet werden? - Fallen in Deutschland Steuern auf das Geld an, wenn es überwiesen wird?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus!

Auslandsüberweisung, Finanzamt, Meldepflicht

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