Mutter bezieht Sozialgeld und Unterhaltsvorschuss obwohl sie mit dem Vater der Kinder zusammen ist (Nur getrennte Wohnung) Da steht ihr doch kein Unterhalt zu?

3 Antworten

Da steht ihr doch kein Unterhalt zu?

Leider steht nicht dabei, wie alt die Kinder sind. ICh gehe jetzt mal davon aus, dass die Kinder so klein sind, dass die Frau noch nicht arbeiten gehen kann.

Dann gilt folgende Reihenfolge:

  1. Der Vater schuldet den Kindern/für die Kinder Unterhalt
  2. Der Vater schuldet der Mutter Unterhalt, solange sie nicht arbeiten gehen kann wegen der Erziehung der Kinder.
  3. Unterhaltsvorschuss und ggf. zusätzlich Bürgergeld sind nur fällig, wenn der Unterhalt vom Vater der Kinder nicht ausreicht.

Also Reihenfolge:

  1. Klar zuerst der Unterhalt vom Vater.
  2. Dann die Leistungen aus der öffentlichen Hand.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Mialae 
Fragesteller
 10.01.2024, 20:45

Also, die Mutter bekommt Sozialgeld, Hartz IV und Unterhaltsvorschuss. Obwohl sie mit dem Vater zusammen ist. Jedoch haben sie getrennte Wohnungen. das ist doch nicht rechtens oder täusche ich mich da? Sie ist doch dazu verpflichtet, bei der Unterhaltsvorschusskasse jede persönliche Veränderung beim Jugendamt zu melden. Laut Anzeige, Pflicht Beziehung mit dem Vater des Kindes sind auch wenn sie nicht mit ihm zusammen wohnen, meldepflichtig, wenn Sie mit ihm zusammen ist und Unterhaltsvorschuss bezieht dann ist das nicht richtig, oder?

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wfwbinder  10.01.2024, 22:05
@Mialae

Tut mir Leid nach den Angaben kann ich da nichts ableiten.

die Mutter bekommt Sozialgeld, Hartz IV und Unterhaltsvorschuss. Obwohl sie mit dem Vater zusammen ist. Jedoch haben sie getrennte Wohnungen.

Also haben die nun einen gemeinsamen Haushalt, oder nicht. Die Prüfung, ob da ggf. ein Betrug in Sachen Sozialleistungen machen, obliegt dem Jobcenter, oder dem Jugendamt wegen des Unterhaltsvorschusses.

Ich weiß nicht, was in deren Bürgergeldbescheid steht, ich weiß nicht, was sie an Unterhaltsvorschuss bekommt, ich weiß nicht, was er verdient und wie viel er zahlen müsste.

Dich scheint es zu interessieren und dann musst Du es dem Jobcenter mitteilen, wenn Du nichts Besseres zu tun hast.

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Dann steht der Kindsmutter weder Un0terhaltsvorschuss - noch der Eckregelsatz, sprich 563 Euro, sondern nur der reduzierte Satz = 506 Euro zu und es besteht dann logischerweise auch kein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende (abhängig vom Alter des Kindes / der Kinder - z.B. für 1 Kind unter 7 Jahren = 202,68 Euro) zu.

Und welche Rolle spielst Du bei dieser Konstellation?!?!