Unterhaltsvorschuss - Kind als Erbe - Rückzahlung?
Der Vater meiner Tochter ist mittellos verstorben. Sie erhält bisher Unterhaltsvorschuss. Wenn sie das Erbe annehmen würde, um z.B. einige Möbel/Andenken (alles Dinge, die keinen Wert mehr haben und auf dem Sperrmüll landen) aus seiner Wohnung nehmen zu können, würde sie dann auch die Schulden für ihren Unterhaltsvorschuss erben?
1 Antwort
Ja, genau so ist es (§1967 BGB). Allerdings ist ein kleines Andenken noch keine Erbannahme. Da dein Kind minderjährig ist, wird sowieso das Vormundschaftsgericht mit einbezogen. Du kannst also das Erbe ausschlagen und für dein Kind lediglich um ein Andenken bitte. Das wird sicher nicht verwehrt werden.