Unterhaltsvorschuss - Kind als Erbe - Rückzahlung?

1 Antwort

Ja, genau so ist es (§1967 BGB). Allerdings ist ein kleines Andenken noch keine Erbannahme. Da dein Kind minderjährig ist, wird sowieso das Vormundschaftsgericht mit einbezogen. Du kannst also das Erbe ausschlagen und für dein Kind lediglich um ein Andenken bitte. Das wird sicher nicht verwehrt werden.