Ich bekomme den Kinderfreibetrag nicht bei Unterhaltsvorschuss warum?

4 Antworten

Es geht doch bestimmt nur um die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages und BEA, der dem Vater zustehen würde. Deine Hälfte steht Dir doch zu.

Dass nun die Hälfte des Vaters nicht übertragen wird, wenn der Staat an seiner Stelle Unterhalt leistet, hat doch eine gewisse Logik und steht auch hier ganz unten https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://service.berlin.de/dienstleistung/325823/&ved=2ahUKEwizzY_G9ObmAhVRK1AKHbEtB1QQFjABegQIBBAB&usg=AOvVaw1_37F0FHXLszRdbenyYL4Z

Kindergeld bekommst Du doch, und es geht nur um die Günstigerprüfung?

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Verzicht auf den UV sinnvoll wäre. Kindergeld plus UV sollten schon mehr sein als die Steuerersparnis eines halben Kinderfreibetrages.

Ich hätte jetzt eher gedacht, dass du Kindergeld für die Kinder bekommst und dass daher bei der Günstigerprüfung festgestellt wurde, dass das Kindergeld höher zu bewerten ist als der Kinderfreibetrag. Oder bekommst du kein Kindergeld?

Warum - weil es gesetzlich so geregelt ist.

Bares ist doch immer besser als ein Freibetrag.

ist nur dummerweise gesetzlich NICHT so geregelt .....

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@correct

du als Finanzamtsexperte kannst mir ja sicherlich die entsprechende Stelle im Gesetz sagen, richtig?

ansonsten: blödes Geschwätz von dir

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@wurzlsepp6682

Du willst ja sicher Dein eigenes blödes Gequatsche sicher mit einer hieb- u. stichfesten Begründung zum Einspruch der Fragesellerin untermauern.

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@correct

"Warum - weil es gesetzlich so geregelt ist."

Aussage von CORRECT

somit bist DU in der Beweispflicht, nicht ich.

aber wieso mit dir diskutieren, ist ungefähr genau so sinnvoll wie dem Dachstuhl das Steuerrecht zu erklären.

Du hast ja deinen eigenen Aussagen immer Recht

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@wurzlsepp6682

Beweispflicht - sind wir hier im Strafrecht?

Die Aussage des Finanzamts und meine steht - Du hast nichts dagegen zu setzen.

Das reicht.

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@correct

die Aussage vom Finanzamt und Deine ist aber Quatsch.

Unterhaltsvorschuß bedeutet KEINE Verweigerung vom Kinderfreibetrag. Da du anderer Meinung bist: QUELLE!

wäre ja auch neu, dass du Ahnung vom Steuerrecht hast ....

den petz ist Finanzbeamter, der sagt, Kinderfreibetrag geht ......

"Beweispflicht - sind wir hier im Strafrecht?"

Argumentieren IMMER Antwortgeber, wenn sie den Beweis nicht bringen können

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@correct

§ 32 EStG

Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld

Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben die Erziehungsberechtigten von der Geburt des Kindes bis zum

  • 18. Lebensjahr.
  • 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet.

im Gesetz ist keine Rede von: Wenn Unterhaltsvorschuß ist nix Kindergeld die Rede.

wenn Doch, DU in der Beweispflicht.

wie gesagt, wäre NEU, dass du Ahnung vom Steuerrecht hättest

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@wurzlsepp6682

Jetzt ist mir klar geworden, wovon wir hier sprechen.

Du hast Dich von dem unvollständigen Sachverhalt leiten lassen, während ich von der Vollständigkeit ausging.

Es geht hier um die Übertragung des halben KB.

Und der wurde zu Recht verweigert.

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