Ich bekomme den Kinderfreibetrag nicht bei Unterhaltsvorschuss warum?
Ich bin selbstständig mit einer kleinen Firma und habe ca. 30.000 € Jahreseinkommen, habe drei Kinder von denen diebeuden Väter kein Unterhalt zahlen, so daß ich Unterhaltsvorschuss bekomme. Bei der letzten Einkommensteuererklärung hat man mir vom Finanzamt mitgeteilt das mir der Kinderfreibetrag für die Kinder nicht zusteht da ich Unterhaltsvorschuss bekomme, warum steht mir der Kinderfreibetrag nicht zu und wo fahre ich besser ohne Unterhaltsvorschuss oder mit?
4 Antworten
Es geht doch bestimmt nur um die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages und BEA, der dem Vater zustehen würde. Deine Hälfte steht Dir doch zu.
Dass nun die Hälfte des Vaters nicht übertragen wird, wenn der Staat an seiner Stelle Unterhalt leistet, hat doch eine gewisse Logik und steht auch hier ganz unten https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://service.berlin.de/dienstleistung/325823/&ved=2ahUKEwizzY_G9ObmAhVRK1AKHbEtB1QQFjABegQIBBAB&usg=AOvVaw1_37F0FHXLszRdbenyYL4Z
Kindergeld bekommst Du doch, und es geht nur um die Günstigerprüfung?
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Verzicht auf den UV sinnvoll wäre. Kindergeld plus UV sollten schon mehr sein als die Steuerersparnis eines halben Kinderfreibetrages.
Ich hätte jetzt eher gedacht, dass du Kindergeld für die Kinder bekommst und dass daher bei der Günstigerprüfung festgestellt wurde, dass das Kindergeld höher zu bewerten ist als der Kinderfreibetrag. Oder bekommst du kein Kindergeld?
Das mit dem Kinderfreibetrag kann nicht sein, ich vermute es war der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gemeint.
Lies mal hier:
Warum - weil es gesetzlich so geregelt ist.
Bares ist doch immer besser als ein Freibetrag.
du als Finanzamtsexperte kannst mir ja sicherlich die entsprechende Stelle im Gesetz sagen, richtig?
ansonsten: blödes Geschwätz von dir
Du willst ja sicher Dein eigenes blödes Gequatsche sicher mit einer hieb- u. stichfesten Begründung zum Einspruch der Fragesellerin untermauern.
"Warum - weil es gesetzlich so geregelt ist."
Aussage von CORRECT
somit bist DU in der Beweispflicht, nicht ich.
aber wieso mit dir diskutieren, ist ungefähr genau so sinnvoll wie dem Dachstuhl das Steuerrecht zu erklären.
Du hast ja deinen eigenen Aussagen immer Recht
Beweispflicht - sind wir hier im Strafrecht?
Die Aussage des Finanzamts und meine steht - Du hast nichts dagegen zu setzen.
Das reicht.
die Aussage vom Finanzamt und Deine ist aber Quatsch.
Unterhaltsvorschuß bedeutet KEINE Verweigerung vom Kinderfreibetrag. Da du anderer Meinung bist: QUELLE!
wäre ja auch neu, dass du Ahnung vom Steuerrecht hast ....
den petz ist Finanzbeamter, der sagt, Kinderfreibetrag geht ......
"Beweispflicht - sind wir hier im Strafrecht?"
Argumentieren IMMER Antwortgeber, wenn sie den Beweis nicht bringen können
§ 32 EStG
Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld
Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben die Erziehungsberechtigten von der Geburt des Kindes bis zum
- 18. Lebensjahr.
- 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet.
im Gesetz ist keine Rede von: Wenn Unterhaltsvorschuß ist nix Kindergeld die Rede.
wenn Doch, DU in der Beweispflicht.
wie gesagt, wäre NEU, dass du Ahnung vom Steuerrecht hättest
Jetzt ist mir klar geworden, wovon wir hier sprechen.
Du hast Dich von dem unvollständigen Sachverhalt leiten lassen, während ich von der Vollständigkeit ausging.
Es geht hier um die Übertragung des halben KB.
Und der wurde zu Recht verweigert.
ist nur dummerweise gesetzlich NICHT so geregelt .....