Muss man Lohnkürzung so akzeptieren?
Es geht um die Lohnkürzung eines Bekannten. Er hatte sich in den letzten 4 Jahren bei seiner Firma hochgearbeitet, jedenfalls finanziell, und somit mehr verdient als eigentlich in seinem Einstiegsvertrag steht. Jetzt will sein Chef ihm wieder runterkürzen. Insgesamt ist er zwar immer noch über dem Einstiegsgehalt, aber eben schon deutlich unter dem was er momentan verdient. Er ist der eher zurückhaltende Typ, deswegen hat er auch nicht sofort etwas gesagt, aber ich glaube er wird einfach nur ausgenutzt. Kann ein Chef jemanden wieder runterstufen oder gibt es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Wie lange müsste man einen bestimmten Betrag verdienen, damit man diesen Betrag auch als Anrecht verfechten kann?
3 Antworten
Das Gehalt ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Will der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern, so muss er eine Änderungskündigung aussprechen. Da eine Änderungskündigung aber nichts anderes ist als eine Kündigung mit gleichzeitigem Angebot zu anderen Bedingungen weiter zu arbeiten, sind hier dieselben Maßstäbe wie an eine Kündigung zu stellen. Ggf. gilt auch das Kündigungsschutzgesetz. Stimmt Dein Bekannter aber zu ist das kein Problem, man kann ihn aber nicht zwingen.
Du hast zwar viel Text geschrieben, aber darin sind wenig Fakten enthalten. In der Regel setzt sich ein Gehalt aus einem Grundgehalt, einer Leistungszulage und freiwilligen Zulagen sowie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zusammen. Besonders an der freiwilligen Lohnzulage (auch freiwillige übertarifliche Zulage genannt), dem Weihnachtsgeld und dem Urlaubsgeld können Kürzungen vorgenommen werden, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf.
Einklagbar sind nur Zahlungen die entweder per Arbeitsvertrag oder per Tarifvertrag festgeschrieben sind.
Hallo, normalerweise werden lohn- oder gehaltserhöhungen im arbeitsvertrag vereinbart. Es wäre hier die vergütungsart entscheidend.
Was denn nun Vergütungsart oder Zahlungsart. Erst denken, dann schreiben!