Autounfall mit Lieferfahrzeug, Selbstbeteiligung zahlen?
Hallo,
es ist leider etwas komplizierter.
Und zwar arbeite ich bei einem Pizzaladen als Fahrer. Da ich noch keine 23 bin, darf ich laut Chef nicht mit den Autos fahren, sondern muss die Roller nehmen, da man erst ab 23 auf die Autos versichert werden kann. Nun gab es den Fall, dass eine Bestellung gefahren werden musste, die etwas weiter weg war und normal mit dem Auto gefahren wird. Ich sollte diese Bestellung fahren und habe gefragt ob ich das Auto nehmen dürfte, da es mir die Schichtleiter so gut wie alle immer erlaubten und man auch nicht davon ausgeht, dass etwas passiert. Dieser erlaubte es mir und ich fuhr zum Kunden. Ich bin beim Einparken beim Kunden an einem anderen Auto langgeschrammt und habe sofort dem Besitzer Bescheid gegeben. Es wurde keine Polizei gerufen, jedoch hab ich es meinem Chef mitgeteilt und der ‚Unfallgegner‘ es seiner Versicherung. Nun will mein Chef, dass ich 400 Euro Selbstbeteiligung zahle. Ist dies rechtens?
Nach meinem Verständnis habe ich zwar den Unfall zu verschulden, allerdings hätte ich das Auto garnicht fahren dürfen und die Verantwortung lag somit meiner Meinung nach bei demjenigen, der mir erlaubte das Auto zu fahren, nämlich dem Schichtleiter.
Wie seht ihr das?
4 Antworten
Dass das Auto für Dich als U23 eigentlich nicht versichert war (oder wie auch immer), scheint ja keine Rolle zu spielen, der Schaden wurde über die Versicherung abgerechnet und eine SB fällig.
Da greifen m.E. die unten schon genannten Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Also bei leichter Fahrlässigkeit haftest Du gar nicht, bei mittlerer hälftig.
Für einen solchen Arbeitgeber würde ich übrigens zukünftig nicht mehr arbeiten wollen. Auch wenn sowas in dem Segment vielleicht üblich ist.
Vermutlich wird er einfach den Lohn kürzen, wogegen Du Dich via Arbeitsgericht wehren kannst.
Du bist nicht der Fahrzeughalter, der Fahrzeughalter ist dein Arbeitgeber. Wenn ein Unfall mit einem Firmenauto passiert haftet daher in den meisten Fällen die Versicherung des Arbeitgebers. Auf dem Wagen müsste ja eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein bestenfalls, diese greift ja dann. Wenn es während einer Arbeitszeit zu einem Unfall kommt greift die privilegierte Arbeitnehmerhaftung bzw der innerbetriebliche Schadensausgleich welche unabhängig vom verschuldungsgrad greift. Man schaut dann nach der Fahrlässigkeit des Fahrers. Da es eine leichte Fahrlässigkeit war, müsste dein Arbeitgeber für den Schaden haften. Bei einer Mittleren Fahrlässigkeit kommt es zu einer Anteilnahme der kosten zwischen 500-1000€, deins ist ja aber eine leichte Fahrlässigkeit entstanden durch einen kurzen moment Unachtsamkeit. Der zuständige schichtleiter hat dir erlaubt das Auto zu fahren daher muss er für das widersetzen grade stehen, er hat die Schicht geleitet und ist verantwortlich und dir gegenüber ja in der Schicht der Chef gewesen, du hast auf seine Anweisung gehört.
Hier eine Quelle dazu: https://blog.lapid.de/topic/schadenmanagement/unfall-firmenwagen-ablauf-haftung-zahlung#Wer-haftet-wer-zahlt
Ich sehe das so, dass Du volljährig bist und eine klare Anweisung hattest, die Du - mit Hilfe des Schichtleiters - unterlaufen hast. Die rechtliche Frage kann ich nicht beantworten, aber hier die volle Verantwortung dem Schichtleiter zuzuweisen, wird wohl kaum klappen.
Hat der Schichtleiter dir erlaubt mit dem Wagen zu fahren, oder hat er es angeordnet?.
Ich denke du hast gefragt und der Schichtleiter hat es dir erlaubt, somit geben ich dir eine mind. 50/50 Schuld da du dich den Anweisungen vom Chef widersetzt hast.
....aber das ist nur meine Meinung