Muss man für ein "untergejubeltes" Kind Unterhalt bezahlen?

3 Antworten

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Ein (genetischer) Vater ist immer unterhaltspflichtig.

Dass es beim weiblichen Geschlecht liebe und böse Charaktäre gibt, hat auf das Gesetz keinen Einfluss.

Hallo JasparHale, ich kann dazu nur sagen dumm gelaufen. Es sollte heutzutage jedem klar sein was er mit seinem Tun bewirkt. Wenn man als Mann kein Kind in die Welt setzen will dann sollte Mann dafür sorgen, dass dies nicht passiert. Mit welcher Methode ist dann egal. Vom Gesetz her wird er wohl beim Vaterschaftstest schlechte Karten haben.

Beim Kindesunterhalt kommt es nur darauf an, wer leiblicher Vater ist, der zahlt. Etwas anderes gilt beim Ehegattenunterhalt, wenn z. B. der Berechtigte sich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat. Zurecht muss das Kind nichts ausbaden, zumal es schon nicht gewollt sein mag.