Ich würde ebenfalls zu aller Sicherheit Beobachtungen anstellen. Du kannst nur dann einen Schadensersatz geltend machen, wenn du dann tatsächlich einen Schaden hast. Überprüfe das bitte zuerst. Der besteht nur, wenn du z. B. eine höhere Miete jetzt zahlen müsstest oder Kosten für die Suche einer Wohnung aufwenden musstest.
Ich würde mir ihre Meinung einholen. Denn sie hat den Vorteil, dass sie nichts kostet. Andererseits birgt sie natürlich die Gefahr, wie von dir dargestellt. Dann solltest du besser einen unabhängigen Rentenberater konsultieren. Aber dieser kostet Geld. Dennoch schlage ich dir schlussendlich vor, zu ihm zu gehen, da er am ehesten allein auf deine Interessen schaut.
Wenn ihr euch nicht gütlich einigen könnt, dann müsstest du tatsächlich eine Strafanzeige stellen. Aber du darfst nicht mit ihr drohen, um nicht selbst eine Strafanzeige wegen Nötigung zu erhalten.
Ich hoffe du hast keinen Vertrag unterschrieben oder ein Häkchen im Internet gesetzt, was ebenso gilt. Schließlich hast du mit dem Versicherungsmakler Kontakt aufgenommen. Du müsstest da noch präziser werden. Wenn das nicht der Fall ist wird der Versicherungsmakler wohl das Nachsehen haben und musst zu sicher keine Kosten zahlen.
Meines Wissens nach nimmt den Versorgungsausgleich bei der Betriebsrente eh immer der Familienrichter vor. Es gilt der Grundsatz: von jedem Rentenanspruch die Hälfte. Also der wird nicht übersehen; ansonsten, wenn du von ihm profitieren solltest, solltes du das Gericht darauf aufmerksam machen bzw. über deinen Anwalt aufmerksam machen lassen.
Auch wenn er zahlt, würde ich die Klage laufen lassen und, wie mir ein Freund erzählte, die Zahlung als Anerkenntnis gegenüber dem Gericht vorbringen, damit du schneller und sicherer ein Urteil bekommst.
Wenn ich ihm das Ehrenwort gebe, ist für mich sehr fraglich, ob ich mich damit überhaupt binden wollte. Es könnte nämlich auch sein, dass ich mich nur außerrechtlich verpflichten wollte. Daher könnte wohl nur eine Gefälligkeit vorliegen, aus der ich nicht gebunden bin.
Der Gerichtsvollzieher fordert nicht aus Eigeninteresse, sondern muss sich selber absichern, damit er die Fracht- und Lagerungskosten in jedem Fall tragen kann. Denn diese Firmen muss er beiziehen. Es bestünde noch die Möglichkeit, dass der Gläubiger selbst Unterstellmöglichkeiten hätte, aber da wird der Gerichtsvollzieher nicht mitmachen. Versuche es aber!
Das geht bestimmt. Die Kinder werden nur durch ihre Eltern vertreten, die das Erbe auch ordentlich verwalten müssen. Sie handeln praktisch als gesetzliche Vertreter der Kinder und verteten sie somit auch in ihrem ererbten Eigentum. Also das geht sicher.
Ich finde auch, dass diese Aussage ganz klar eine Festpreiszusage ist. Die Rechnung muss sich daran halten. Ein Aufschlag ist nicht gerechtfertigt, auch nicht von 20 %.
Nutzungsentschädigung ist auch für den verletzten Blindenhund zu zahlen, solange er nicht einsatzbereit ist. Bei der Höhe des einzelnen Tagessatzes wird man darauf abstellen müssen, ob es eine Miete für einen Ersatzhund gibt. Dann wären sicher diese Mietkosten relevant. So und so müsste der tägliche Vorteil geschätzt werden, der weggefallen ist.
Ich denke, dass dich dein Anwalt beruhigen kann oder schon beruhigt hat. Du kannst jedenfalls noch fristwahrend Einspruch einlegen. Die Zahlung kann dir nicht zum Nachteil gereichen, da ich davon ausgehe, dass dein Anwalt nicht benachrichtigt wurde oder sich zuerst mit dir besprechen musste.
Nein, diese Verpflichtung besteht sicher nicht. Ich schließe mich der Antwort von geige an.
Die Verpflichtung zur Kautionszahlung beginnt mit dem Mietverhältnis. Eine jede andere Absprache oder Vereinbarung zu Lasten des Mieters ist unwirksam. Deine Freundin muss nicht zahlen.
Meiner Meinung nach ist damit der Erbe ebenfalls beschwert. Er muss also auch die Grundbuchkosten für die Umschreibung tragen.
Nein, das Vorkaufsrecht gilt in diesem Fall nicht, sondern nur, wie der Name schon klarstellt, bei einem Verkauf. Eine Teilungsversteigerung ist aber kein Verkauf.
Das geht. Du musst aber dann den Titel oder Vollstreckungsbescheid erst noch auf dich beim Amtsgericht umschreiben lassen.
Wie schon beantwortet, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe (für außergerichtliche Rechtsverfolgung) und der Prozesskostenhilfe (für gerichtliche Rechtsverfolgung). Es gilt aber immer die freie Anwaltswahl. Du kannst daher jeden Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Er sagt dir dann auch, welche weiteren Voraussetzungen bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bestehen.
Jetzt bist du noch versichert. Erst wenn nach Ablauf der dir gesetzten Frist der Unfall passiert und du da immer noch nicht gezahlt hättest, wird es eng, um nicht zu sagen, ist die Versicherung dir gegenüber frei. Sie muss zwar noch zahlen, wird aber dich in Regress nehmen wegen ihrer Zahlung. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass sie dich ordnungsgemäß belehrt hat, was nicht ganz klar ist nach deiner Vorgabe.
Da habe ich mich kundig gemacht. Da gehen die Meinungen auseinander. Bei einem reinen Freitzeitfahrzeug wird kein Nutzungsausfall gezahlt. Wenn aber das Fahrzeug sonst auch wie ein Pkw genutzt wird, dann gibt es einen Nutzungsausfall.