Hallo Larissa, zunächst kann ich mich inhaltlich
mig112 und Eclipse anschließen. Beide haben mit ihren Aussagen Recht. Ergänzen möchte ich noch, dass man bei "Doppelversicherungen" auf die Kulanz der Gesellschaft mit den jüngeren, also zuletzt abgeschlossenen Vertrag hoffen muß, da
diese bis zum Ende des Beitragsjahres auch den Beitrag fordern kann. Laut VVG ( Versicherungsvertragsgestz) §60 muss eine Doppelversicherung unverzüglich zum Ende der Versicherungsperiode beseitigt werden. Dies kann durch Aufhebung einer oder durch Anpassung beider passieren, wobei es auch bei manchen Versicherungen wie der Hausrat-,Privathaftpflicht nur die Möglichkeit der Aufhebung gibt, wenn man einen gemeinsamen Haushalt hat.