Muss ich Kleinteile wie Kopfhörer für 10€ abschreiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

GWG beginnen bei 150,- Euro.

DEine Kopfhörer für 10,- Euro gehe über Betriebsbedarf und sind damit erledigt.

Die 10,- Euro Dinger sind nach 1 Jahr vermutlich sowieso kaputt.

Ich habe noch keinen Finanzbeamten erlebt, der die Posten in der Buchhaltung nach Teilen für 10,-, oder 50,- Euro durchsucht hätte, die er zu irgendeinem Anlagegut zuschlagen könnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sleep 
Fragesteller
 08.04.2019, 09:59

Vielen Dank! Gehe ich dann recht in der Annahme, dass es sich in dem Fall um sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben handelt?

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EnnoWarMal  08.04.2019, 11:25
GWG beginnen bei 150,- Euro.

Inzwischen sind wir bei 250 Euro angelangt, siehe § 6 (2a) Satz 1 EStG n.F.

Im Übrigen würde ich auch keinen Kugelschreiber, der 10 Euro kostet, aktivieren. Man würde ja nie fertig mit Anlagevermögen.

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wfwbinder  08.04.2019, 14:13
@EnnoWarMal

Stimmt, obwohl ich alle Kugelschreiber länger als 1 Jahr benutze.

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wfwbinder  08.04.2019, 14:38
@EnnoWarMal

Alle Achtung, mein aktuelles Smartphone ist schon 4 Jahre im Dienst.

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EnnoWarMal  08.04.2019, 18:28
@wfwbinder

Aber nicht mit mir, und das ist auch gut so. Ich hasse Telefonieren nämlich wie die Pest.

Ich mache alles andere mit dem Ding, aber fast nicht Telefonieren.

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wfwbinder  08.04.2019, 19:58
@EnnoWarMal

Na rate mal, warum ich sehr selten telefoniere. Ich kann es nämlich auch nicht leiden.

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Nein die Kopfhörer musst du nicht abschreiben.