nicht selbständig nutzbare wirtschaftsgüter abschreiben
Hallo,
ich bin Freiberufler und will meine Steuer abgeben.
ich finde überall erklärt wie man GWG's abschreibt, wenn sie unter 800 netto sind darf ich sie sofort absetzen, wenn sie drüber liegen, müssen sie über AFA verteilt abgeschrieben werden. Das habe ich verstanden!
Wie sieht es aber bei nicht selbständigen geringen Wirtschaftsgütern aus? Z.b. ein USB Head-Set, DVD Brenner, Kugelschreiber-Patrone, Mikrofon-Halter, Microsoft-Office etc.. Muss ich die alle gemäß der AFA Tabelle über mehrere Jahre abschreiben, auch wenn der Preis pro Einheit zwischen 10-20 € lag?
3 Antworten
Mit etwas Überlegung lässt sich vermutlich alles lösen.
Kugelschreiberpatrone/-mie, ist ja wohl Verbrauchsmateriel.
Ein DVD Brenner gehört zum PC/Notebook
Der Mikrofonhalter zum Mikrofon
Das Officepaket kann auf mehreren Rechnern genutzt werden. Aber wer kauft das? Ich zahle 99,- Euro für 5 Lizenzen zusammen pro Jahr.
Deine These ist: Alles was günstig ist und nicht selbständig muss zu einem größeren Ding gehören und ist damit sofort abschreibbar?
Die Kugelschreiber-Patrone würde ich dem Drucker und somit dem PC zuordnen.
Also AfA 3 Jahre.
Ja, ich kaufe die Kugelschreiber-Patronen immer im Sonderangebot in grösseren Mengen und fülle dann um.
wenn sie unter 800 netto sind darf ich sie sofort absetzen -
das hast Du verstanden -
aber ich nicht die Frage.
Druckst du mit Kugelschreiber-Patrone ?