nicht selbständig nutzbare wirtschaftsgüter abschreiben

3 Antworten

Mit etwas Überlegung lässt sich vermutlich alles lösen.

Kugelschreiberpatrone/-mie, ist ja wohl Verbrauchsmateriel.

Ein DVD Brenner gehört zum PC/Notebook

Der Mikrofonhalter zum Mikrofon

Das Officepaket kann auf mehreren Rechnern genutzt werden. Aber wer kauft das? Ich zahle 99,- Euro für 5 Lizenzen zusammen pro Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine These ist: Alles was günstig ist und nicht selbständig muss zu einem größeren Ding gehören und ist damit sofort abschreibbar?

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Die Kugelschreiber-Patrone würde ich dem Drucker und somit dem PC zuordnen.

Also AfA 3 Jahre.

Druckst du mit Kugelschreiber-Patrone ?

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@Angelsiep

Ja, ich kaufe die Kugelschreiber-Patronen immer im Sonderangebot in grösseren Mengen und fülle dann um.

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wenn sie unter 800 netto sind darf ich sie sofort absetzen -

das hast Du verstanden -

aber ich nicht die Frage.

Wenn etwas "nicht selbständig" ist, ist es kein GWG.

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