Muss man als Teilzeitkraft in einem Klein Betrieb einspringen?
Hallo, ich arbeite als Fitnesstainerin in einem Studio, (Teilzeitkraft 54 Stunden im Monat) was nur 10 Angestellte hat. Ich bin nebenbei noch selbstständig, ist noch ein Basis Job. Und ich habe noch 2 Kinder, dadurch kann ich nicht immer einspringen im Fitnessstudio. Meine Chefin behauptet, sie kann mich immer einsetzen, wann sie will, da das Studio noch zu einem Kleinbetrieb zählt und das zu meinem Hauptjob gehört. Ist es wirklich so, daß ich immer bereit sein muss, wenn sie mich einteilt? Danke schon mal im voraus.
3 Antworten
Chefin behauptet, sie kann mich immer einsetzen, wann sie will, da das Studio noch zu einem Kleinbetrieb zählt
Auch für Deine Chefin gilt, dass sie den Dienstplan frühzeitig veröffentlichen muss, damit Arbeitnehmer auch ihr Privatleben einrichten können.
Ist es wirklich so, daß ich immer bereit sein muss, wenn sie mich einteilt?
Und nein, sie kann einen solchen Dienstplan nicht "frei nach Lust und Laune" ändern und von Dir Überstunden fordern.
Oder steht in Deinem Vertrag "Dienst auf Abruf?"
Was steht im Arbeitsvertrag? Grundsätzlich kann sie dich immer einsetzen. Aber natürlich muss der Dienstplan auch rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Im Vertrag steht, daß man bereit sein sollte einzuspringen, aber nicht wann immer sie es will. Ich komme immer zu meinen Arbeitszeiten, nur wenn bei uns öfter jemand ausfällt, denke ich, muss ich nicht jedesmal springen
Sofern im Arbeitsvertrag keine Einschränkungen was Arbeitstage und Zeiten betrifft vermerkt sind, hat deine Chefin das Recht dich dann einzusetzen, wann es ihr beliebt im Ramen deiner im Vertrag vermerkten Stunden.
Allerdings muss der Arbeitsplan mindest 4 Tage vorher stehen und eine spätere Änderung bedarf deiner Zustimmung, damit du Planungssicherheit hast.
Dich also von heut auf Morgen kommen zu lassen oder über deine vereinbarten 54 Stunden hinaus geht nicht so einfach.