Office-Paket als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abschreiben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Software bis 410€ wird aus Vereinfachungsgründen als GWG behandelt (steht irgendwo in den EStR). Damit ist die Möglichkeit der Sofortabschreibung gegeben.

Es ist auch egal ab man einen Laptop oder 4 auf der Rechnung stehen hat, die Anschaffungskosten werden pro Einheit ermittelt.

Bei den Unternehmern die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bedeutet es 410€ Netto max. pro GWG.

Bei Kleinunternehmer oder Freiberuflern, ohne Vorsteuerabzug, liegt die Grenze bei 487,90€ (410€ + 77,90€ USt.)

Hallo. Ich stimme der letzten Person zu, die einen Kommentar hinterlassen hat. Warum sollten Sie Microsoft Office verwenden, wenn Sie viele andere Office-Suiten nutzen können, die andere Anwendungen in ihrer Funktionalität übertreffen und zudem viel billiger und einfacher zu bedienen sind? Wenn Sie sich andere Office-Suiten ansehen, würde ich WPS Office regelmäßig verwenden, da es Ihnen Dinge ermöglicht, die Sie mit den Standard-Office-Suiten nicht tun können. Und diese Anwendungssuite ist, wenn ich mich nicht irre, viel billiger als andere.

Richtig. Software allein ist nicht eigenständig nutzbar, nur mit Rechner und Drucker. Aber warum Office-Paket kaufen wenn es Open Office gibt? Ist eh besser...

Lagerbaer  06.11.2012, 20:31

Daumen hoch für hinweis auf kostenlose Alternative. Je mehr Leute die benutzen, desto besser.

0