Inventur / GWG - Welche physischen Gegenstände müssen gezählt werden?

1 Antwort

Ja, Gedankenfehler!

Gemeint ist ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung, deren Abschreibung dann, wenn sie unter den Grenzen liegt, nicht auf dei Nutzungsdauer verteilt werden muss.

Für Handelsware gilt das nicht.

Versetze dich in die Lage eines Supermarktes oder eines Modehauses. Auch die machen Inventur.

Ach ja: wenn du den Gedankenfehler hast, solltest du überlegen, ob du sonst weißt, was du tust oder vielleicht doch besser einen Steuerberater beauftragst.