muß bei Hartz4-Empfang ein ruhendes Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

2 Antworten

Hallo kogo 63, ich kann Lissa nur zustimmen. Selbst wenn eindeutige Gutachten und Befunde vorliegen und dein Lebensgefährte lt. diesen seinen bisherigen Beruf oder auch eine andere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, dürft ihr davon ausgehen, dass der dem ALG I zur Überbrückung folgende ALG II-Antrag (von dem ich ausgehe - falsch?) bei einer selbstinitiierten Kündigung mit einer Sperrfrist belegt wird. Ehrlich gesagt, habe ich allerdings noch nicht verstanden, was die Einstellung des ALG I mit den nicht-möglichen Unterhaltszahlungen deines LG zu tun haben. Lt. meinem Kenntnisstand erfolgt dies entweder wegen verhängter Sperrfristen, Ablauf des Berechtigungszeitraumes oder (wie scheinbar in eurem Fall) wegen nicht-möglicher Wiedereingliederung in's Berufsleben, so dass dann der Rententräger zuständig wird; der entweder entsprechende Wiedereingliederungs- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen startet oder die Rente bewilligt. Also, auf alle Fälle - wie Lissa dir geraten hat - dem Rententräger "auf die Pelle rücken", damit ihr wisst, wo ihr dran seid und wie weit die Bearbeitung des Rentenantrages gediehen ist und auf KEINEN FALL vorschnell das Arbeitsverhältnis kündigen. Dieser Schuss kann ganz böse nach hinten losgehen. Liebe Grüße und Kopf hoch - 1000Volt

Hallo kogo63, Du hast schon 4 Antworten bekommen, ist es Dir denn noch nicht klar? Also dann noch mal: Bei AlgII-Bezug ist es nicht notwendig, daß das Arbeitsverhältnis auch rechtlich beendet wird. Es reicht, wenn er keinen Lohn mehr erhält und damit finanziell bedürftig wird. Würde Euch daher raten, daß er auf keinen Fall selber kündigt, das hat immer einen schalen Nachgeschmack und führt evtl. zu einer Sanktion von der Arge w/Aufgabe des Arbeitsplatzes. Wartet einfach die Rentenentscheidung ab, man kann dort auch anrufen und nachfragen wie lange der Antrag noch dauert. Normalerweise hat man nach 3 Monaten die Rentenentscheidung.