Mindestmietdauer für Kfz-Stellplatz

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Es ist schon mal gut, dass Wohn- und Garagenvertrag eigenständig sind. Somit kann theoretisch jeder Vertrag eigenständig gekündigt werden. Die Bindung des Garagenvertrages an eine Wohnungskündigung ist vermutlich nicht rechtswirksam und schon gar nicht eine längere Kündigungsfrist als bei dem Wohnungsmietvertrag.

Wenn Du Dein Auto abschaffst und vertraglich die Garage nicht weitervermieten darfst, dann kommt eine außerordentliche fristlose Garagenvertragskündigung aus wichtigem Grund nach § 543 (Satz 1 u. 2) BGB in Frage.

Das Zustimmungserfordernis des Vermieters (oder der Hausverwaltung?) scheint natürlich hinderlich zu sein. Normalerweise darf die Zustimmung nicht unbillig verweigert werden. Aber was willst Du machen, wenn es doch so kommt? Hast Du eine Rechtschutzversicherung oder genügend Geld, diesen Streit mit Rechtsanwalt auszutragen? Wenn nicht, dann lege es auch nicht auf diesen latenten Rechtsstreit an und unterschreibe nicht diesen Garagenvertrag in dieser Form. Also notfalls auch nicht den Wohnungsvertrag. Du kannst ja dem Vermieter Deine Vorstellung vom Vertrag vorschlagen, was Du unterzeichnen würdest. Ohne einen solchen Vorschlag wirst Du nie erfahren, ob es nicht anders ginge, als vom Vermieter vorgeschlagen. Versuch macht klug!

Sollte eine Weitervermietung vertraglich nicht gestattet sein, dann

Ich denke hier bist Du bei Vertragsabschluss eindeutig benachteiligt. Die Klausel dürfte wohl nicht haltbar sein. Erfordert aber wieder Streit und Rechtsanwalt etc. Denkbar wäre die Weitervermietungsklausel zu streichen, aber wenn es so viele gibt ist der evtl. kaum vermietbar. Muss es diese Wohnung sein?

Cyra77 
Fragesteller
 30.06.2013, 13:50

Hallo, danke für die Antwort. Ja, die Wohnung ist günstig von den Kosten und auch von der Lage her. Außerdem hab ich meine jetzige Wohnung gekündigt, als ich die schriftliche Zusage bekommen hab (ist so schon 1 Monat doppelte Mietzahlung).

Aber wenn die Klausel so nicht haltbar ist, ist doch schon mal ok. Meistens reicht doch dann ein Schreiben vom Mieterbund. Ich will mich ja auch nicht streiten. Wenn es soweit kommt, muss ich eben die Kosten gut abwägen, in den sauren Apfel beißen und weiter zahlen oder dagegen angehen.

Es ist auch nicht so, dass ich den Vermieter nicht verstehen könnte. Er wird quasi gezwungen, die Stellplätze wegen unzureichender Parkmöglichkeiten in der Umgebung zur Verfügung zu stellen und dann will sie keiner. Ich bin froh, von der TG gleich in den Aufzug mit den Einkäufen und direkt hoch in die Wohnung. Jetzt wohne ich im 2. Stock und das ist bei meiner schlechten Gesundheit echt eine Quälerei für mich. Schon deshalb möchte ich die Wohnung gerne nehmen.

Irgendwie hatte ich mir erhofft, dass jemand, der sich gut mit Verträgen auskennt, sagt: nein die Klausel ist nicht rechtswirksam oder eben das Gegenteil. Denn genau das war meine Frage und nicht, ob weitervermieten und dergleichen.

Also, schönen Sonntag noch,

Gruß, Cyra

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Ich würde mir an Deiner Stelle nicht so viel Gedanken machen. Tritt der Fall wirklich ein und Du benötigst den Stellplatz nicht mehr, wird er Dir nach meiner Erfahrung mit Kusshand abgenommen.

Heute ist jeder froh, einen festen Stellplatz zu haben und von daher wirst Du bestimmt keinen Monat umsonst zahlen müssen, da in der Nachbarschaft mit Sicherheit mehrere Leute auf solch eine Gelegenheit warten.

Gaenseliesel  29.06.2013, 18:13

...lach... ist wohl bei euch so Primus ? Wieviel brauchst Du ? Ich könnte Dir ( bei uns vor dem Haus) sofort ohne zählen zu gehen, 20 Plätze vermitteln ;-))))))))))))) K.

Schönes sonniges WE !!!!

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Cyra77 
Fragesteller
 29.06.2013, 20:27
@Gaenseliesel

Ja, das stimmt leider, es gibt hier genug freie Plätze. Die Stadt hatte beim Bau der Wohnanlage die Tiefgarage verlangt, aber jetzt gibt es nicht genug Mieter dafür.

Es hat schon seinen Grund, dass die Wohnungen von der Hausverwaltung jetzt nur noch m i t Stellplatz angeboten werden.

Ebenfalls ein schönes WE, Cyra

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Eine andere Nutzung, außer für ein Kfz ist nicht erlaubt.

Eben - und deshalb schliesst man einfach einen Untermietvertrag mit einem der vmtl. zahllosen Interessenten in der weiteren Nachbarschaft ab :-)

Den kann der Vermieter auch nicht verweigern.

G imager761