Wie darf ich meinen Stellplatz nutzen?

1 Antwort

Das Nutzen eines Stellplatzes als allgemeine Abstellfläche wird mit Sicherheit schon durch die Hausordnung untersagt. Daneben gibt es ja auch bauordnungsrechtliche Bedenken. Wenn diese Fläche zur Kfz-Stellplatznutzung in der Baugenehmigung des Hauses steht, darf man nicht einfach die Fläche zweckentfremden. Dann fehlt dem Haus nämlich ein notwendiger Kfz.-Stellplatz.