Wohngebäude Haftpflicht: Tannenharz hat mein Autodach geschädigt

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Hab dann aber auch selber zu Hause noch was gefunden: einen Teer- & Harzentferner. Ist ein Gel - einfach einen Kleks auf den Harztropfen geben, 30-60 Sek einwirken lassen und dann ganz normal mit nem feuchten Schwam wegwischen. Lässt sich dann wegwischen wie als's ob's nur das Gel wäre. Bei Rückständen einfach nochmal etwas Gel auftupfen. Danach war alles rückstandsfrei weg und man muss auch nichts nachpolieren. Prima saubere Sache!

http://www.golf-6.com/off-topic/412-putzen-tannenharz.html

Ich sehe hier seitens der Haftplich keinen Regulierungsbedarf. Den Vermieter trifft an deinen Harzflecken kein Verschulden. die Haus und Grundbesitzer Haftpflicht ist genau wie die private eine Verschuldenshaftung. Du kannst deinen Vermieter nicht dafür Verantwortlich machen, das der Baum Harz abgiebt, dann wäre er ja auch schuld wenn der Baum Nadeln verliert oder Tannenzapfen. Du kannst einen Obstbaumbesitzer auch nicht dafür Verantwortlich machen, das der Baum irgendwann sein Obst verliert. Nein, ich sehe hier keinen Haftpflichtfall. Solange hier keine Behördliche Auflage vorliegt, das der Baum eine Gefahr darstellt und gekürzt werden muss ist es keine Haftung und für Harz oder Tannennadel kann kein Mensch was, das ist Natur. Du könntest dein Auto ja auch Abdecken. Mein Auto und ich habe auch Faltdach, steht auch im Freien, ich zahle auch für den Parkplatz aber die Stadt bei der ich Zahle kann nichts dafür wenn es regnet und die Bäume ihre Blätter verlieren und diese auf meinen Auto landen mit Harz. Ich könnte ja auch ne Garage mieten.

Hey,

ist der Schaden nicht auch als "Allmählichkeitsschaden" anzusehen?

Und wie wir wissen sind...

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub etc.) nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.

In der Privathaftpflichtversicherung sind jedoch sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert - nur leider gilt diese hier in keinem Fall.

LG

Also grundsetzlich ist die Grundstückshaftpflicht dafür zuständig aber an deiner stelle würde ich auch noch zusätzlich mit deiner KFZ versicherung einmal reden , es ist nämlich gut möglich das sie dir da auch weiterhelfen kann