Mietkautionsbuch aufgelöst. Bank verklagen?

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Man muss ja nicht gleich mit dem „Klagehammer“ kommen. Wenn die Bank das Buch ausgezahlt hat, so muss sie Dir auf Verlangen eine Bescheinigung vorlegen, dass Du das abgetretene Sparbuch wieder freigegeben hast. Wenn sie das nicht kann, muss sie für den entstandenen Schaden haften. Sie wird die Forderung dann sicherlich bei der Mieterin einfordern, die die Bank betrogen hat.

Humoer hat völlig Recht. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen versäumt wurde, das Konto als Mietkaution zu kennzeichnen.

Wenn also die Mieterin ein ganz normales Sparbuch eingerichtet hat und es dem Vermieter aushändigte, hat dieser noch keine Rechte am Sparguthaben. Die hätte er nur, wenn eine Verpfändung (wird von der Bank bestätigt) erfolgt wäre.