Mein Spielautomat ist in einer Gaststätte aufgestellt, dort wurde eingebrochen und mein Spielautomat beschädigt und ausgeraubt, wer haftet hier?

4 Antworten

Es kommt auf die Vertragsgestaltung mit dem Gaststättenbesitzer an.

Normaler Weise ist es so, dass der den Stellplatz zur Verfügung stellt. Was dort steht, hat aber mit ihm nichts zu tun. Du musst Deine Geräte selbst versichern.

Das ist nicht ganz richtig.

Normalerweise sind die aufgestellten Geldspielgeräte über die Gastroversicherung abgedeckt, sofern der Versicherer das Risiko mit eindeckt. Die Voraussetzung dafür sind immer vom Versicherer vorgegebene Sicherungsmaßnahmen.

Die Geräte gegen diese Risiken selbst zu versichern, ist deswegen kaum möglich. Das würde bedeuten, dass er, als Vermieter, zu jedem Standort die Sicherungsmaßnahmen dem Versicherer nachweisen müsste.

Da die Versicherer im Regelfall die Sicherungseinrichtungen vor Ort überprüfen, lohnt sich das natürlich nur bei einer kompletten Betriebsversicherung, nicht für ein einzelnes Risiko.

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Der Dieb ?? Wenn man ihn erwischt. Ansonst ist es das Problem des Eigentumer, wenn der den Wirt dazu brachte die Haftung vertraglich zu übernehmen... Glück gehabt. Falls einer das versichert hat ... Glück gehabt

Der/die Einbrecher haftet/haften primär für den Schaden.

Falls Du vertraglich geregelt hast, dass die Gaststätte für Schäden haftet, kannst Du Dich an diese wenden. Ggf. genießt sie für diese Schäden Versicherungsschutz, bei dem Bargeldinhalt jedoch meistens mit einer Begrenzung der Entschädigungssumme.

Falls vertraglich nichts in dieser Richtung vereinbart wurde, haftest Du als Besitzer der Geldspielautomaten.

haftest Du als Besitzer der Geldspielautomaten.

Wem gegenüber und für was soll da gehaftet werden?

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@Zitterbacke

Z: es ging doch um den Einbruchsdiebstahl, nicht um den ehrenwerten Gast;-) Du meinst also, der Dieb könnte Schadensersatz verlangen wegen beim Klau verklemmter Finger?

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Wem hast Du mit welchem Vertrag den Spielautomaten denn zu welchen Konditionen überlassen?

dem gastetän führer, er bekomt prozente dafon

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@jenny57

Nun schaust Du in den Vertrag, wer für Schäden am Gerät haftet, während es beim Betreiber der Gaststätte läuft.

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