Mein Exmann ist der Insolvenz, nun kommt der Gläubiger zu mir, ist das richtig?
Mein Exmann ist 2018 in die Privatinsolvenz gegangen. Mit in die Insolvenz sind gemeinsame Schulden genommen worden.
Heute habe ich ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen, die nun den Betrag von mir einfordern.
Ist das richtig das sie nun den Betrag der mit in die Insolvenz gegangen ist von mir einfordern können?
Bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen als ich den Brief erhalten habe.
3 Antworten
Heute habe ich ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen, die nun den Betrag von mir einfordern.
Soweit es sich um eine Forderung handelt, für welche ihr gesamtschuldnerisch haftet - z.B. Miete, Strom, Kredit .... ist das berechtigt.
Wenn nicht, dann eben nicht. Sollte man fairerweise dazusagen. Was den Mietkram angeht nur dann, wenn auch beide im Mietvertrag stehen.
mal aus der Sicht der Rechtsprechung :
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2561/
Mietschulden von Ehepartnern – wer haftet?
Bei steigenden Zahlen von privaten Insolvenzen stellt sich immer häufiger auch die Frage, inwiefern Ehepartner betroffen sind. Bei Mietschulden haben sich nach Auskunft von ARAG Experten folgende Regeln, u.a. auch nach der Rechtsprechung herausgebildet: Haben die Ehepartner den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, können auch beide für Verbindlichkeiten aus diesem haftbar gemacht werden. Problematischer ist es, wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterschrieben hat. Dann gilt der andere, nicht unterschreibende Partner in der Regel nicht als Vertragspartei. Das kann sich allerdings unter Umständen ändern. Der den Mietvertrag nicht unterschreibende, aber im Vertragskopf aufgeführte Ehegatte kann beispielsweise dann zum Mitmieter werden, wenn er im Laufe des Mietverhältnisses rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, die nur im Verhältnis zum Vermieter relevant werden können, wie beispielsweise eine Zustimmung zur Mieterhöhung oder eine Erklärung hinsichtlich der Duldung einer Modernisierung. Die Rechtsprechung nimmt an, dass sich daraus ergibt, dass der Ehepartner, der den Vertrag nicht unterschrieben hat, dennoch als Mieter gelten möchte. Sein Verhalten führe zu einem konkludenten Vertragsschluss (LG Berlin, AZ: 64 S 232/00).
Prüfe doch erstmal, ob es gemeinsame Schulden sind.
Wenn nein, teile denen mit, dass Du nichts damit zu tun hast.
Wenn es gemeinsame Schulden sind, wirst Du zahlen müssen.
Inkassounternehmen neigen dazu erstmal alles zu behaupten. An Deiner Stelle würde ich erstmal behaupten, dass Du für diese Schuld nicht haftest, weil sie nur Deinen Ex betreffen.
Wenn das gemeinsame Schulden sind, kann sich der Gläubiger aussuchen, von wem er das Geld fordert und einklagt.
Ihr haftet für gemeinsame Schulden gesamtschuldnerisch!
Und dann greift man sich in der Regel den, wo die Wahrscheinlichkeit am größten ist, dass man es erhält.
Auch wenn diese schon mit in den Insolvenzbetrag eingeflossen sind?
Habe seit dem Beginn seiner Insolvenz nichts mehr von denen gehört, jetzt ist er in der Wohlverhaltensphase und prompt bekomme ich einen Brief
Wenn nur Dein Ex Insolvenz eingereicht hat, tja, dann sehe ich schwarz für Dich
Nehme nach Möglichkeit Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf und schildere dem den Vorgang.
Habe dem Inkassounternehmen jetzt eine Email geschrieben. Hoffe sie können mir weiterhelfen.