Kontosperrung in der Privatinsolvenz?

2 Antworten

Ich würde dann beim Insolvenzgericht anrufen.

Wenn die Dir sagen, es ist Sache des Insolvenzverwalters (was ich vermute), gehst Du mit diesem Argument nochmal auf diesen zu.

ja läuft denn die Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung oder ist das Verfahren noch nicht eröffnet? Wäre es eröffnet würde ein Insolvenverwalter sich der Sache annehmen und der Schuldner wüste dies.

Ich denke, es wurde weder eine Schuldnerberatung noch ein Privat-Insolvenzverfahren durchgeführt. Sonst wüste der Schuldner, wie zu verfahren wäre, in der Zeit in der man auf die Restschuldbefeiung wartet. Klar man sollte auf jeden Fall ein P-Konto haben während dieser Zeit bzw. wenn wg Zahlungsunfähigkeit Pfändungen zu erwarten sind.

Man sollte sich einen anderen Schuldnerberater suchen und eine Privatinsolvenz beantragen mit anschließender Restschuldbefreiung. Allerdings muss man bei diesem Verfahren auch mitwirken und man sollte ansatzweise verstehen, was dann passiert und wie es weiter geht.

Danke für die schnellen Antworten.

Ich bin in der Restschuldbefreiung bzw. Wohlverhaltensperiode.

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@Pelzgiraffe

Der Anwalt wollte Dich loswerden und hat Dir deshalb diesen falschen Rat gegeben.

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