Löschungsbewilligung Grundschuld Zinsen

4 Antworten

Deine Frage kann man nicht beantworten wenn man den Inhalt des Kaufvertrags in seinem gesamten Wortlaut nicht kennt. Was zum Beispiel unverständlich bleibt ist, wieso da etwas von Fälligkeit des Darlehens steht. Das ist doch interne Sache des Käufers und der kreditgebenden Bank. Was ich annehme ist, dass es einen besonderen Anknüpfungspunkt für die Fälligkeit des Kaufpreises gibt und das scheint mir eben jene Grundbucherklärung zu sein über deren genauen Wortlaut Du uns ebenfalls im Unklaren läßt.

Danke für die Antwort.

Ich möchte dazu noch ergänzen.

In diesem Fall bin ich der Käufer. Der Kaufvertrag ist bereits im August unterschrieben wurden, mit der Bedingungen. dass wir zum 01.12.2013 die WG übernehmen und das Geld zum o.g. Termin gezahlt wird.

Danach hat der Notar alles weitere in die Wege geleitet.

Die Auflassungsvormerkung liegt bereits vor.

Der Grundbuchauszug wurde geändert und liegt auch vor.

Ich hoffe, diese Info reichen.

Vielen Dank. R

Hallo,

frag den Notar, dafür bezahlst Du ihn.

Offenbar ist das nicht der Betrag der Notarrechnung, obwohl ich das beim ersten Lesen dachte. Sondern die Ablösung einer bestehenden Grundschuld des Verkäufers.

DEr Kaufvertrag sollte dafür Regelungen beinhalten. Z.B. dass vom Kaufpreis am 29.11. zunächst das Darlehen zuzüglich dieser Zinsen bezahlt wird und der Rest an den Verkäufer geht.

Viel Glück

Barmer

Ric:

Vermutlich wurde vertraglich vereinbart, dass aus dem Kaufpreis zunächst die Forderung des Grundpfandrechtsgläubigers abzulösen ist, um die Löschung zu erreichen. Die Restforderung des Gläubigers kann auch Zinsen und Kosten enthalten. Das ist nichts Außergewöhnliches, nur sollte die Richtigkeit mit dem Verkäufer vorher abgestimmt sein.

Wahrscheinlich hast du im Kaufvertrag die direkte Ablösung übernommen, der Restkaufpreis geht zum 1.12 - also zwei Tage danach - an den Käufer.

Damit wurde ein kostenpflichtiges Notar-Anderkonto vermieden.