Online Shop reagiert nicht auf Reklamation - Keine Kommunikation weder per Mail noch per Telefon. Was tun?

5 Antworten

Erst Schritt: Die Finger von Onlineformularen und Telefon-Hotlines lassen. Was du nicht beweisen kannst, ist nichts wert. Ab jetzt nur mit Zustellnachweis: Einschreiben Einwurf, Fax mit qualifizierterem Sendebericht oder E-Mail mit DSN.

Dann Nachfrist setzen und nach Ablauf der Frist gemäß § 441 BGB den Kaufpreis mindern. (Ein Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB dürfte hier -je nach Umfang der Gesamtbestellung- nicht in Frage kommen und auch nicht in deinem Interesse liegen.) Sofern das fehlende Teil (nach Ablauf der Nachfrist) anderweitig zu beschaffen ist, ziehst du die Kosten dafür von der Rechnung ab. Wenn das fehlende Teil nicht mit angemessenem Aufwand anderweitig zu beschaffen ist, würde ich den anteiligen Kaufpreis für die Bank um 100 % kürzen und eine Rückgabe der restlichen Teile anbieten. Den Verkäufer dann ggf. mit Fristsetzung zur Erstattung des Differenzbetrags auffordern. 10 Tage Frist sollten reichen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nicht jeder ist E-Promi und wird ein offenes Ohr bei Springers Revolverblättchen finden.

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