Bestellung per SMS wie ein Vertrag?

2 Antworten

ein juristisch ist den Ausführungen von @RASusanne ncihts hinzuzufügen.

Ich würde das in diesem Fall mal rein pragmatisch sehen. Ich kenne ja auch die erste Frage zu diesem Thema.

DEr Angestellte hat bestellt in Anwesenheit des Zeugen. Der Chef wollte wohl ncihts davon wissen. Die Ware ist fertig. Nun die SMS, das die Ware trotzdem gebracht werden soll.

Wenn es keine große Entfernung und kein riesiger Aufwand ist, würde ich die Sachen einpacken und hinbringen. Mit Lieferschein, abnahme bestätigen lassen.

Die SMS reicht auf jeden Fall zusammen mit dem schon gewesenen, um dort ggf. einen Ausfall geltend zu machen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, die in Bezug aufeinander abgegeben worden sind. Ein Angebot ist in der Lieferung durch deinen Freund zu sehen. In der Bestätigungssms könnte die Annahme des Angebots gesehen werden. Ob eine SMS ausreichend ist, ist eine Frage der Form. Eine besondere Form ist bei der Produktion von Waren nicht erforderlich. Die Frage ist, ob eine SMS für einen Beweis vor Gericht ausreichend ist. Gibt es nicht andere Beweismittel, zum Beispiele Zeugen?