Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Kopfnicken?
Eine Freundin hat bei dem Ankauf eines Autos nur mit dem Kopf genickt, nachdem der Verkäufer nochmals mit dem Preis runter gegangen und das Angebot als letztes angepriesen und um Annahme gebeten hatte. Daraufhin meinte der Verkäufer, sie hätte den Kauf des Fahrzeuges zu diesem endgütligen Preis von 1.500 Euro angenommen und er hat auch einen Zeugen, der das Kopfnicken eindeutig bestätigen kann. Die Freundin war auch damit einverstanden, hat es sich später aber anders überlegt und will von dem Kauf nichts mehr wissen. Kann allein durch Kopfnicken ein Kaufvertrag zustande kommen?
2 Antworten
Ja ohne weiteres. Ich gehe jeden morgen in eine Bäckerei, lege 60 Cent auf den Tresen und bekomme ohne etwas zu sagen meine Lieblingsbrötchen.
Ausserdem hast Du doch schon selbst beantwortet. Die Freundin wollte es so. Es war also eindeutig, das sie eine Willenerklärung abgegeben hat (darum geht es, um die Willenserklärung zu dem Preis zu kaufen), erst später hat sie es sich anders überlegt, aber da war der Kaufvertrag abgeschlossen.
Ja das geht. Es wird dann von einem schlüssigen oder konkludenten Handeln gesprochen. Der maßgebliche Wille kann auch auf diese Art erklärt werden.