Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Kopfnicken?

2 Antworten

Ja ohne weiteres. Ich gehe jeden morgen in eine Bäckerei, lege 60 Cent auf den Tresen und bekomme ohne etwas zu sagen meine Lieblingsbrötchen.

Ausserdem hast Du doch schon selbst beantwortet. Die Freundin wollte es so. Es war also eindeutig, das sie eine Willenerklärung abgegeben hat (darum geht es, um die Willenserklärung zu dem Preis zu kaufen), erst später hat sie es sich anders überlegt, aber da war der Kaufvertrag abgeschlossen.

Ja das geht. Es wird dann von einem schlüssigen oder konkludenten Handeln gesprochen. Der maßgebliche Wille kann auch auf diese Art erklärt werden.