Langfristige Geldanlage gewählt, jetzt Tod des Anlegers, können Erben kündigen?

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Die Erben treten in die Rechtsposition des Erblassers.

Wenn in dem Vertrag mit dem Fonds, der Bank, oder wer der Vertragspartner sein mag, keine Sonderkündigungsrechte vorgesehen sind, dann kann man nur vertragsgemäß kündigen.

Also, den Vertrag genau prüfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Die Erben treten in die Stellung des Erblassers ein. Allerdings sehen die Vertragsbedingungen der Banken manchmal Kündigungsmöglichkeiten vor. Genaues dazu könnte man erst dann sagen, wenn man wüßte, was hinter dem nebulösen Begriff "langfristige Geldanlage" steckt.

Um was für "langfristige Geldanlagen" geht es? Ein Aktienfonds oder manches, was du vermutlich als "Papiere" bezeichnest ist auch eine langfristige Geldanlage, kann aber jederzeit verkauft werden. Ein Sparbrief hat dagegen eine Laufzeit. Richtig problematisch sind geschlossene Fonds.

Worum geht es also? Es gibt kein Sonderkündigungsrecht aber auch gar nicht so vele Fälle, in denen die Erben nur warten können. In den Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, deren Ergebnis aus der Anlage gesondert udn einheitlich festgestellt werden muss.

Das kannst Du alleine den Vertragsbedingungen der "langfristigen Geldanlage" entnehmen. Eine besondere gesetzliche Regelung gibt es dazu jedenfalls nicht.

Du sagst ja nicht einmal, welche konkrete Geldanlage das ist. Da wirst Du also schon etwas lesen müssen.