Unterhaltspflicht für arbeitslosen Ehepartner?

4 Antworten

das ist ein grosses Thema..

naja dein mann hat sich wohl mehr informiert als du, denn er sitzt die Sache aus,

wenn die Agressivität körperlich zu sehen sein wird, würde ich die Polizei rufen, oder mich an die wenden.

wie gesagt ein grosses Thema... würde dir ein spezielles Familienforum vorschlagen...und zwar "Vatersein.de", ist für Väter...Mütter... Unterhalt etcetc.. les dich da mal rein, dann haste die meisten Fragen scvhon beantwortet, wenn du die Leidenberichte da liest....

Neben einem RA sollte auch eine Familien- oder Frauenberatungssstelle hilfreich und kostengünstig sein. Wenn alle Stricke reissen, kannst Du ins Frauenhaus begeben. Da sind auch Frauen, die in Lohn und Brot stehen.

Und lehne Dich nicht zurück, nur weil der Wohnungsmarkt so schwierig ist. Bevor Du nicht wirklich intensiv nach einer geeigneten Wohnung gesucht hast, brauchst Du dich nicht alles auszusitzen und total voreingenommen gar nichts in dieser Richtung unternehmen.

Wir leben schon seit knapp einem Jahr getrennt in unserer gemeinsamen Wohnung und teilen uns auch kein Zimmer.

und ich vermute mal, dass Dein NochEhegatte ( u.U. ) eher nicht gewillt sein wird sich nach einem! Trennungsjahr scheiden zu lassen.

Tricksereien scheidungsunwilliger Lebenspartner :

https://www.scheidung.de/top-tricks-wie-sie-sich-gegen-eine-scheidung-wehren.html

nächste Hürde .... ihr habt ( vermute ich jetzt einmal ) einen auf beider Namen laufenden Mietvertrag .... dann könnt ihr im Prinzip auch nur beide (gemeinschaftlich ) kündigen ..... oder aber Du musst seine Kündigungsbereitschaft einklagen..... denn Euer Vermieter wird diesen Vertrag sicherlich nicht mit Deinem Mann ( wirtschaftlichem Wackelkandidaten ) als alleinigem Mieter fortführen wollen.

Desweiteren .... Unterhaltsfestsetzung ( suche bitte den Kontakt mit dem Jugendamt ) .... vielleicht kannst Du auch etwas Druck aufbauen, wenn Du bereits jetzt während Eures Trennungsjahres Unterhaltsvorschuss beantragst .... Dein Mann baut dann Schulden auf - und da er als unterhaltsverpflichteter Elternteil einer erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt kann sogar fiktives Einkommen festgelegt werden, wenn der Kindesvater arbeitsunwillig ist.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist nach Kindesalter gestaffelt :

  • für Kinder bis zu 5 Jahren: 165 Euro monatlich,
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 220 Euro monatlich,
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 293 Euro monatlich.

Noch etwas ..... bedenke bitte, dass Du mit Wirkung Januar Deine Steuerklasse ändernlassen musst - sprich von jetzt vermutlich LStKl. III in Lohnsteuerklasse II.

https://www.scheidung-online.de/scheidung-vermoegen/steuern/wann-muss-die-steuerklasse-geaendert-werden/

Kläre bitte auch ob Du bei diesem eher zahlungsunwilligen / leistungsverweigernden Vater den vollen Kinderfreibetrag in Deine Steuermerkmale aufnehmen lassen kannst - sprich dann 2 volle Kinder in den Steuermerkmalen eintragen lassen kannst. Wären dan monatlich wieder einige Euro netto mehr.

Hier ein etwas veralteter Link .... nur damit Du meinen Denkansatz nachvollziehen kannst :

https://jurarat.de/volle-uebertragung-des-kindesfreibetrags

Ich kann Dir nur raten, Dir schnellstmöglich juristischen Rat zu holen .... und dabei darauf zu achten, dass der RA auch möglichst fundiertes Wissen zum Thema Leistungen nach SGB II ( Unterhaltsansprüche Dir gegenüber - auch evtl. nachehelichen Unterhalt betreffend ) hat.

Top-Antwort, aber sie wird wohl oder übel erstmal unterhaltspflichtig gegenüber dem Mann bleiben. Sich daraus zu klagen ist ein langwieriger Weg, der nicht von Erfolg gekrönt sein muss.

Dennoch ist das finanzielle Gezetere kein Grund, auf ewig miteinander verbandelt zu bleiben, eher ist es ein Vorwand.

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Steuerklase II scheitert, es ist eine Person über 18 Jahre, für die kein Kinderfreibetrag gewährt wird, in der Wohnung gemeldet. Alles andere interessiert das Finanzamt nicht

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@wurzlsepp6682

Sorry ( so betrachte ich das ) - aber ein in Trennung lebendes Ehepaar ist dann wohl auch steuerrechtlich als WG zu betrachten.

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@wilees

richtig, solange EIN Haushalt keine Chance auf Steuerklasse II (welche jedoch 2021 noch verdammt interessant ist ....)

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