Verwandte Themen

Wohngeld als dauernd getrennt lebendes Ehepaar?

Ehegatten x und y leben (schriftlich erklärt) dauernd getrennt (Trennungsjahr) mit Kindern z in der gemeinsamen ehelichen Wohnung.

Für diese wurde vor Trennung Wohngeld bezogen. Nun wurde Verlängerung beantragt und bewilligt.

Soweit ich das verstehe sieht das WoGG vor, das ein Haushaltsmitglied NICHT dauernd getrennter Partner ist bzw. ein gemeinsames Zusammenleben bestehen muss welches fürsorglich und gemeinsam wirtschaftet. Dies widerspricht dem Konzept Trennungsjahr doch absolut während dem man nicht gemeinsam wirtschaften darf, etc.!?

Die Fragen sind nun

1) Wer der Ehegatten hat Anspruch auf Wohngeld?

2) Darf Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten mit in die Berechnung fließen?

3) Wenn ja, gilt dann der andere nicht automatisch als Haushaltsmitglied und dementsprechend als Empfänger?

4) Nehmen wir an x ist bspw. Rentner (oder ähnliches - jedenfalls NICHT vom Wohngeldbezug ausgeschlossen!) und y berufstätig und erhält bspw. Kindergeld und ist demnach der privilegiertere Part. Zudem bezieht y das Wohngeld. Wenn die Miete (fiktiv!) 2000 EUR warm betragen würde und gemäß Mietrecht jeder Hauptmieter die Hälfte zahlen müsste, ist es dann legitim als Besserverdienender das Wohngeld zu beziehen und somit nur knapp 1/4 der Miete zahlen zu müssen wohingegen x die Hälfte der Miete zahlen muss was ca. 3/4 des Einkommens wären?

Vielen Dank für jeden der sich mit solch einem komplexen Fall befassen möchte.

Einkommen, scheidung, Trennung, Wohngeld, Bedarfsgemeinschaft, Trennungsjahr
Unterhaltspflicht für arbeitslosen Ehepartner?

Hallo,

ich möchte mich von meinem Ehemann trennen, da er aggressiv und handgreiflich mir und den Kindern gegenüber ist. Ich habe das lange mitgemacht, aber ich möchte meine Kinder jetzt da rausholen und ihnen ein normales Leben ermöglichen.

Wir sind seit 10 Jahren verheiratet. Wir leben schon seit knapp einem Jahr getrennt in unserer gemeinsamen Wohnung und teilen uns auch kein Zimmer. Er weigert sich auszuziehen und ich kann keine Wohnung als alleinerziehende mit zwei Kindern finden, die auch bezahlbar ist.

Ich habe bislang den Gang zum Anwalt gescheut, weil ich ihm nicht mein lebenlang Unterhalt zahlen möchte. Ich habe mein ganzes Leben darauf hingearbeitet auf eigenen Beinen zu stehen, habe endlich einen guten Job mit überdurchschnittlich guten Verdienst - trotz Corona. Ich war quasi ständig die Alleinverdienerin, da mein Ehemann ständig in der Probezeit gekündigt worden ist und ihn keiner einstellen wollte. Er macht sich auch keine Mühe eine Arbeit zu finden und auf eigenen Beinen zu stehen. Er liegt lieber den ganzen Tag auf der faulen Haut oder trifft sich mit Freunden. Das heißt er ist momentan arbeitslos und müsste bei Trennung Hartz 4 beantragen. Wäre ich dann unterhaltsberechtigt, obwohl ich dann alleinerziehend vollzeittätig bin und die Kinder bei mir leben würden.

Ich hoffe es liest Jemand den langen Text. Danke.

Hartz IV, scheidung, unterhalt, unterhaltsrecht, Trennungsjahr

Meistgelesene Fragen zum Thema Trennungsjahr