Muss ich einen als Sicherheit abgeschlossenen und an die Bank abgetretenen Bausparvertrag so lange laufen lassen, bis der Kredit vollständig getilgt ist?

3 Antworten

Vorsicht: Die freie Verfügung über Bausparguthaben NICHT für Wohnungsbau nach 7 Jahren wurde ab 1.1.2009 (Vertragsabschluß ab diesem Termin ) gesetzlich abgeschafft. Seither gibt es Wohnungsbauprämie für Bausparguthaben nur wenn das Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, auch nach längeren Laufzeiten, ansonsten , wenn schädlich = nicht für Wobau verfügt wird, fordert die Bausparkasse die Wobauprämie für die ganzen Jahre zurückl Auch die Sparzulage für VL wird dann vom Finanzamt zurückgefordert. Das mindert das Bauspar-Guthaben erheblich .

Was verstehst Du unter der Aussage, dass der Bausparvertrag dieses Jahr ausläuft?

Bevor der Kredit von einem Bausparvertrag erst einmal in Anspruch genommen werden kann muß er angespart und zugeteilt werden. Ansparen mußt Du solange bis 40 % der Bausparsumme zusammengekommen sind.

Ich würde den Bausparvertrag gerne jetzt nach Ende der 7 Jahre Laufzeit kündigen und nur das angesparte Guthaben auszahlen lassen. Da der Bausparvertrag aber an die Bank, mit der ich den Kreditvertrag habe, abgetreten ist, kann ich das bestimmt nicht einfach so machen oder?

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@Lanzarote84

Das hast Du richtig erkannt - ohne Absprache mit der Bank geht gar nichts. Ob die Bank auf diese Sicherheit verzichten wird, das hängt von der Höhe des Restdarlehens ab. Möglicherweise ist erlaubt es die Bank das angesparte Guthaben als Sondertilgung für den Kredit zu nehmen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern.

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Prüfe bitte einmal genau deinen Kreditvertrag bzw. das Finanzierungsgerüst an sich. Für mich klingt das so, als wäre der Bausparvertrag im Rahmen eines TBV-Modelles abgeschlossen worden. Entweder tilgst du das Darlehen bei deiner Bank garnicht und die Tilgung fließt in den Bausparvertrag um diesen zum Festzinsauslauf zuteilungsreif zu bekommen und dann löst die Bausparkasse das Darlehen bei der Bank ab. Oder du tilgst das Darlehen bei der Bank mit einem geringen Tilgungssatz und der Bausparvertrag löst dann den Restbetrag zum Zinsauslauf ab. In beiden Fällen ist es natürlich richtig, dass du den Bausparvertrag als weitere Sicherheit an die Bank abgetreten hast und i.d.R. verpflichtest du dich auch die Regelsparrate zu zahlen. Wenn er bereits jetzt in die Zuteilung kommt dann würde ich mal mit der Bank sprechen ob eine weitere Bespannung notwendig ist. Im Rahmen des o.g. Finanzierungsmodelles kann es aber sinnvoll sein, da du dann in 2021 weniger Darlehen zurückzuzahlen hast.