Krankenkasse von neben Selbständigkeit zur vollen Selbständigkeit ?

4 Antworten

wie ist es dann mit der Krankenkasse?

Du hast als Selbständiger prinzipiell freie Systemwahl, zwischen

  • freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung
  • privater Krankenvollversicherung (Bonität und Gesundheit vorausgesetzt)

Wenn du dich für die freiwillige GKV entscheidest, so zahlst du auf alle deine Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze 14% allg. Beitrag für die KV zzgl. kassenabhängigem Zusatzbeitrag (ca. 1,6%) und 3,05% Beitrag zur Pflegeversicherung (3,4 wenn Ü23 und kinderlos).

Du hast hieraus keinen Anspruch auf Krankengeld, so dass es sich empfiehlt dieses Risiko über einen privaten Krankentagegeldtarif abzusichern.

Entscheidest du dich für die PKV sind dein Alter, dein Gesundheitszustand, der Tarifumfang und die Höhe der Selbstbeteiligung die entscheidenden Faktoren für die Beitragseinstufung. Evtl. Beitragsersparnis gegenüber der GKV sollte sinnvoll investiert oder in einen Rückstellungstarif fließen, da sonst im Alter ggf. der Beitragshammer droht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO
qwertzuiop123 
Fragesteller
 21.04.2023, 11:11

Vielen Dank für diese ausführliche und verständliche Antwort <3

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Kevin1905  21.04.2023, 11:56
@Andri123

Richtig aber

  1. das gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer, privates KTG nicht.
  2. Es wird grundsätzlich erst ab dem 43. Tag gezahlt, privates KTG kann ab dem 4. Tag der AU vereinbart werden, je nach pers. Gusto und Geldbeutel.
  3. Die Beiträge hierzu sind vom Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer ausgenommen bzw. die GKV Beiträge werden um 4% gekürzt.

Daher halte ich, selbst wenn man sich für die GKV entscheidet, einen privaten KTG-Tarif für in jedem Fall sinnvoller als das gesetzliche Krankengeld, zumal die meisten Anbieter mittlerweile auf die Gesundheitsprüfung verzichten oder nur eine verkürzte fordern.

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Hallo qwert,

Sobald Du Dein Angestellten-Verhältnis kündigst, musst Du Dich entweder:

1) freiwillig gesetzlich versichern (mein Tipp) - dazu melde Dich bei Deiner Krankenkasse

2) oder Du könntest Dich privat versichern

freiwillig gesetzlich ist zwar etwas teurer, aber dafür im Alter viel günstiger. (Die Private kann ab 60 dann irgendwann 3000 pro Monat kosten)

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Du solltest Dich ebenso bei der Rentenversicherung und dort weiter freiwillig einzahlen, damit Deine bisher eingezahlte Rentenversicherung nicht verfällt.

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Lohnenswert ist eventuell auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Bevor Du in die Vollselbstständigkeit gehst solltest Du dich einmal beraten lassen. Auch würde ich davon abraten selbst zu kündig, insbesondere im Hinblick auf nicht rückzahlbare Zuschüsse für deine Gründung.

Im Rahmen der Vorbereitung auf deine Vollselbstständigkeit solltest Du einen Businessplan erstellen. Im Rahmen der Planung gehst Du auf alle Fragen zu deiner Geschäftsidee ein (Versicherungen, Steuern, Zulassungsvoraussetzungen etc.). Hierbei gehst Du auch auf die Kosten für die Krankenversicherung ein. Die Höhe des Beitrags für Selbstständige bemisst sich prozentual an Ihren Einkünften. Es gelten Beitragsbemessungsgrenzen. Die Mindesteinkommensgrenze von 1.131,67 Euro monatlich und die Einkommensobergrenze von 4.987,50 Euro pro Monat.

Infos und kostenlose Erstgespräche unter www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann musst Du Dich entweder privat versichern oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden.