Musiker als Teilzeit und freiberuflich?


11.01.2023, 20:56

Also wenn ich als Chorleiterin/Organistin eine Teilzeitanstellung annehmen würde, darüber dann auch Abzüge habe, kann ich mich dann trotzdem auch noch als Chorleiterin selbstständig machen? Mein jährlicher Freibetrag reicht für die anderen Chöre gerade nicht mehr aus.

2 Antworten

Eine Teilzeitbeschäftigung kannst Du doch nicht selbst "anmelden", die läge vor, wenn Du Arbeitnehmerin wärst - davon steht aber nichts in der mageren Sachverhaltsschilderung.

Will Dich denn einer der Chöre als Arbeitnehmer anmelden? Dann wärst Du dort in Teilzeit beschäftigt. Dann gäbe es Abgaben, aber der Chor hätte auch Arbeitgeberanteile zu zahlen.

Normal wäre Selbständigkeit als freiberufliche Chorleiterin.

Aber Dein Sachverhalt ist insgesamt unlogisch, denn wovon lebst Du, wenn Du nur den Minijob hast? Wie bist Du Krankenversichert? Beziehst Du Bürgergeld?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Patchanu 
Fragesteller
 15.01.2023, 08:02

Ich bin noch über meinen Mann familienversichert und hauptsächlich Hausfrau mit zwei Kindern.

Die Kirche würde mich vermutlich auf Teilzeit einstellen, aber da ich noch in anderen Gemeinden orgle und zwei weitere Chöre habe, wird es knapp mit allen "Freibeträgen". Den Minijob möchte ich eigentlich auch behalten. Aber alles Musikalische zusammen wäre einfach zu wenig als komplett Selbstständige Musikerin, da dann fast alles für die KV weggehen würde. Und noch ein Chor würde nicht gehen.

Es ist alles irgendwie kompliziert.

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wfwbinder  15.01.2023, 11:32
@Patchanu
Ich bin noch über meinen Mann familienversichert und hauptsächlich Hausfrau mit zwei Kindern.

Dir scheint es nicht bewusst zu sein, aber das hätte in den Sachverhalt gehört, denn ihr macht natürlich eine gemeinsame Einkommensteuererklärung.

Ich komme nur knapp über den Freibetrag hinaus. Oder muss ich mich komplett selbstständig als Musikerin machen?

Dein Freibetrag ist sowieso schon verbraucht, weil Dein Ehemann vermutlich die Steuerklasse III hat.

Also für Deine Tätigkeit als Chorleiterin stellen sich die Träger entweder als Teilzeitkraft (über 520,- Euro) einstellen, also mit Sozialabgaben in der Gleitzone, oder alles per Anlage EÜR als Selbständige abrechnen.

Ggf. bekommst Du die "Übungsleiterpauschale" mit 3.000,- Euro abgezogen.

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