Krankenkasse Kleinunternehmer?

3 Antworten

Wenn man sich selbständig macht, mit zunächst kleinem Gewinn, der aber trotzdem zu hoch ist, um in der Familienversicherung zu bleiben, kann das schnell ein Minusgeschäft werden.

Wenn Du noch bei den Eltern wohnst und keine Miete etc. bezahlen musst, geht das vielleicht. Mit eigener Wohnung kann das problematisch werden.

Ein Minijob beschert Dir keine KV.

Ein versicherungspflichtiger Teilzeitjob deckt dann Deine KV ab, wenn das Brutto aus dem Angestelltenverhältnis den Gewinn aus der Selbständigkeit übersteigt. Sprich, wenn Du einen Gewinn von 800,-€ erwartest, solltest Du Dir einen Job suchen, der im Bruttolohn darüber liegt. Oder Du legst monatlich 200 zurück für die KV.

Soweit Du mit Deinem Gewerbe monatsdurchschnittlich mehr als 485 Euro verdienst, fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst Dich selbst privat-/ freiwillig GK-versichern.

Anders sieht es nur aus, wenn Du neben Deiner "kleingewerblichen Beschäftigung" einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst, mit der Du mehr verdienst, als mit Deinem Gewerbe.

Das ist leider ziemlich schwer verständlich.

Wenn Du nur einen pauschal besteuerten Minijob mit höchstens 520 € Monatslohn ausübst, kannst Du familienversichert bleiben - da gilt eine andere Einkunftsgrenze. Wenn Du einen Teilzeitjob mit mehr als 520 € Monatslohn anfängst, ist der Job solzialversicherungspflichtig und darüber bist Du dann krankenversichert. Wenn Du als Selbständige mehr als 485 €/ Monat verdienst, musst Du Dich selbst krankenversichern.