Ich habe eine geringfügige Beschäftigung (430 €) und bekomme auch Provisionen, wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Denn als Arbeitnehmer bist Du Minijobber (der AG hat Dich korrekt angemeldet und zahlt Pauschalen) und nebenbei hast Du ein Gewerbe mit Einnahmen. Versicherungspflichtig wird man aber nur, wenn die AN-Tätigkeit allein die 450 EUR übersteigt.

Viel Glück

Barmer

Nefel 
Fragesteller
 16.12.2015, 09:44

Hallo barmer,

Danke für die hilfreiche Antwort!

Ich habe für die Provisionseinnahmen allerdings kein Gewerbe angemeldet. Ist das notwendig?

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Hallo,

kurze Antwort: nein

ausführlichere Antwort: Der Arbeitgeber des Minijobs zahlt bereits Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Die freiwilligen Beiträge des Arbeitnehmers entfallen nur, wenn ein Arbeitgeber mehr als 450 Euro brutto zahlt.

Gruß

RHW

irgendwie würde ich mal sagen - es sind zu viele offene Fragen um dir eine anständige Antwort zu geben.

Teilzeitmitarbeiter  50 Std. oder mehr im Monat?

Vertrag Versicherungsunternehmen - freier Handelsvertreter, evtl. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger?

Vielleicht hilft dir ja dein Steuerberater bei der Prüfung - evtl. wäre ein Statusfeststellungsverfahren eine gute Idee etc. etc.