Teilzeitangestelle + Minijob + Kleinunternehmer?
Hallo,
zur Zeit habe ich eine Teilzeitstelle auf 20 Stunden/Woche mit 2.200,- brutto im Monat (ca. 1.500,- brutto). Desweiteren habe ich einen Minijob und erhalte dafür 450,- monatlich.
Jetzt habe ich eine Anfrage als Redakteurin bekommen, allerdings auf freier Basis ca. 16 Stunden/Woche. Hier würde ich ca. 300,-/Woche bekommen. Muss ich für diesen Job Vorsteuer leisten? Ich möchte natürlich nicht am Ende des Jahres zur Kasse gebeten werde, da ich Alleinerziehend bin und natürlich jede Einnahme dringend brauche.
2 Antworten
Muss ich für diesen Job Vorsteuer leisten?
Ich nehme mal an Du meinst Umsatzsteuer. Nein, Du könntest die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, aber ich würde Dir raten für die Regelbesteuerung zu optieren.
Für Deinen Auftraggeber ist es egal, ob Du 300,- als Kleinunternehmer, oder 300,- + 7 % = 21,- Umsatzsteuer, also 321,- berechnest. Die 21, ziehen die sich als Vorsteuer ab.
Aber auch Deinen Ausgaben, angefangen von Druckerpatronen, den Telefongebühren, Internet, oder eben auch dem Kaufpreis für ein neues Notebook, kannst Du Dir dann die Vorsteuer herausziehen.
Einkommensteuer auf den Gewinn wird natürlich auf jeden Fall fällig.
Aus wfwbinders Antwort kannst Du ja schon sehen, was Vorsteuer ist.
Als Selbständige musst Du ja den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Daraus ersieht das Finanzamt dann, wie hoch Du Deinen voraussichtlichen Gewinn schätzt.
Und bei 300 Euro pro Woche halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass dann vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden.