Teilzeitangestelle + Minijob + Kleinunternehmer?

2 Antworten

Muss ich für diesen Job Vorsteuer leisten?

Ich nehme mal an Du meinst Umsatzsteuer. Nein, Du könntest die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, aber ich würde Dir raten für die Regelbesteuerung zu optieren.

Für Deinen Auftraggeber ist es egal, ob Du 300,- als Kleinunternehmer, oder 300,- + 7 % = 21,- Umsatzsteuer, also 321,- berechnest. Die 21, ziehen die sich als Vorsteuer ab.

Aber auch Deinen Ausgaben, angefangen von Druckerpatronen, den Telefongebühren, Internet, oder eben auch dem Kaufpreis für ein neues Notebook, kannst Du Dir dann die Vorsteuer herausziehen.

Einkommensteuer auf den Gewinn wird natürlich auf jeden Fall fällig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Aus wfwbinders Antwort kannst Du ja schon sehen, was Vorsteuer ist.

Als Selbständige musst Du ja den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Daraus ersieht das Finanzamt dann, wie hoch Du Deinen voraussichtlichen Gewinn schätzt.

Und bei 300 Euro pro Woche halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass dann vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden.